Tötungsdelikt in Niederkrüchten - Fortschreibung 01
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und der Polizei Mönchengladbach
(ots) - Fortschreibung der
Presseerklärung vom 19.01.2018
Die gestrige rechtsmedizinische Untersuchung hat ergeben, dass
massiv mit stumpfer Gewalt gegen Kopf und Oberkörper des 54-jährigen
Opfers eingewirkt wurde. Dies war todesursächlich. Die Polizei wird
heute den Campingplatz "Laarer See" in Niederkrüchten und das Umfeld
nach möglichem Tatwerkzeug absuchen. Dazu werden Kräfte der
Bereitschaftspolizei(Einsatzhundertschaft), Diensthundeführer und
Polizeitaucher eingesetzt. Die Mordkommission "Campingplatz" sucht
mögliche Zeugen. Sie bittet Campingplatznutzer, -besucher oder
Spaziergänger, die sich am Donnerstagabend (18.01.2018) auf dem
Campingplatz aufgehalten haben, zu melden. Wer hat sonst im Umfeld
des Tatortes verdächtige Beobachtungen oder Feststellungen gemacht?
Wer verdächtige Gegenstände, möglicherweise mit Blutanhaftungen,
gefunden hat oder findet soll sich ebenfalls melden? Hinweise bitte
an die Polizei Mönchengladbach Telefon 02161-29-0.
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizei Mönchengladbach
Pressestelle
Telefon: 02161/29 20 20
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Mönchengladbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.01.2018 - 10:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1815687
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MG
Stadt:
Mönchengladbach, Niederkrüchten
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Tötungsdelikt in Niederkrüchten - Fortschreibung 01
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und der Polizei Mönchengladbach"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).