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Vier Haftbefehle vollstreckt

ID: 1816659

(ots) - Bundespolizisten vollstreckten innerhalb
von drei Tagen vier Haftbefehle im Bereich Frankfurt (Oder). Einen
Gesuchter musste seine Ersatzfreiheitsstrafe in einer Brandenburger
Justizvollzugsanstalt (JVA) antreten.

Freitagmorgen gegen 9:15 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen
29-jährigen Deutschen im Bahnhof von Frankfurt (Oder). Bei der
Kontrolle stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Lüneburg
im Oktober 2015 Haftbefehl gegen den deutschen Staatsangehörigen
erlassen hat. Er wurde durch das Amtsgericht Celle im Jahr 2015 wegen
Betrugs zu einer Geldstrafe von 750 Euro oder einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Da der Mann die
ausstehende Geldstrafe von 645 Euro in der Dienststelle der
Bundespolizei nicht begleichen konnte, brachten ihn die Beamten in
die nächstgelegene JVA.

Am selben Tag gegen 11:05 Uhr nahmen Bundespolizisten einen
41-jährigen Mann als Fahrer eines Pkw auf der Bundesautobahn 12 fest.
Das Amtsgericht Köln verurteilte den Polen im August 2016 zu einer
Geldstrafe in Höhe von 225 Euro bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von
15 Tagen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der Verurteilte
beglich die Geldstrafe vor Ort und konnte weiterreisen.

Samstagmorgen gegen 8:40 Uhr überprüften Bundespolizisten den
Beifahrer eines in Bulgarien zugelassenen Fahrzeugs an der Raststätte
Biegener Hellen Süd. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte
den Bulgaren zu einer Geldstrafe in Höhe von 375 Euro bzw. einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen wegen Urkundenfälschung. Der
Gesuchte bezahlte die Geldstrafe vor Ort und konnte seine Reise
fortsetzen.

Am Sonntagnachmittag gegen 15:30 Uhr kontrollierten die Beamten
einen 37-Jährigen Mann als Fahrer eines in Polen zugelassenen Pkw auf
der Bundesautobahn 12. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass




das Amtsgericht Frankfurt (Oder) den Russen im Februar 2017 wegen
Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 400
Euro verurteilte. Am Abend desselben Tages beglich die Ehefrau des
Gesuchten die Geldstrafe und bewahrte ihren Ehemann damit vor dem
Antritt einer 40-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.




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Datum: 22.01.2018 - 12:24 Uhr
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