Sekundenschlaf erneut Ursache für Verkehrsunfall auf der Autobahn
(ots) - Binnen einer Woche war Sekundenschlaf am Steuer in
zwei Fällen die Ursache für Verkehrsunfälle auf der Autobahn.
Am Montagmorgen kam auf der BAB 24 zwischen Wöbbelin und Hagenow
ein 20-jähriger Autofahrer plötzlich nach rechts von der Fahrbahn ab,
durchfuhr einen Graben und kam mit dem Wagen neben der Autobahn zum
Stehen. Der Fahrer erlitt leichte Verletzungen und wurde wenig später
in ein Krankenhaus gebracht. Nach eigenen Angaben des Fahrers, sei er
plötzlich am Lenkrad seines PKW Seat eingeschlafen. An dem Fahrzeug
entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Gegen den Fahrer ist von Amts
wegen Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erstattet worden.
Bereits am frühen Freitagmorgen war auf der BAB 24 bei Neustadt-
Glewe ein Laster von der Straße abgekommen und gegen eine
Mittelschutzplanke geprallt (wir informierten). Der 60-jährige Fahrer
war offenbar kurz eingeschlafen und hatte anschließend die Kontrolle
über den Laster verloren. Er blieb unverletzt, allerdings entstand am
Laster ein Sachschaden von über 10.000 Euro.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Ludwigslust
Pressestelle
Klaus Wiechmann
Telefon: 03874/411 304
E-Mail: pressestelle-pi.ludwigslust(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Ludwigslust, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.01.2018 - 14:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1816938
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-LWL
Stadt:
Stolpe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Sekundenschlaf erneut Ursache für Verkehrsunfall auf der Autobahn"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Ludwigslust (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).