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Festnahme aufgrund Haftbefehls

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(ots) - Am 22. Januar 2018 führten Einsatzkräfte der
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der Bundesautobahn 17 einen
VW Passat mit schwedischer Zulassung zur grenzpolizeilichen Kontrolle
zu. Der Fahrer (44 Jahre) serbischer Staatsangehöriger, konnte sich
ausweisen und wollte weiter nach Schweden reisen. Eine intensive
Überprüfung im Fahndungssystem führte letztendlich zum polizeilichen
Erfolg.

Der Serbe wurde im Jahr 2012 wegen schweren Bandendiebstahls in
drei Fällen und gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in vier Fällen zu
drei Jahren Freiheitsstrafe durch das Landgericht Duisburg
verurteilt. Die Person hatte nach dem Urteil noch eine
Restfreiheitsstrafe von 481 Tagen aus ursprünglich drei Jahren zu
verbüßen.

Der Serbe wurde verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Dresden
verbracht.

Eine Stunde später geriet ein Mercedes mit französischer Zulassung
und dessen Insassen in den Fokus der Einsatzkräfte vom
Bundespolizeirevier Breitenau. Im Fahrzeug befanden sich drei
Personen. Bei den Überprüfungen der Reisedokumente der Insassen aus
Georgien, Bulgarien und Armenien zogen die Einsatzkräfte all ihre
polizeilichen Erfahrungen hinzu. Der "Bulgare" hatte offensichtlich
mit solch einer polizeilichen Arbeit nicht gerechnet. Der vorgelegte
Reisepass wurde als Totalfälschung erkannt und beschlagnahmt. Im
Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass der "Bulgare" georgischer
Staatsangehöriger ist.

Der Fahrer, armenischer Staatsangehöriger, wurde wegen des
Verdachtes der Beihilfe zur unerlaubten Einreise des Georgiers
beanzeigt. Nach der erfolgter Anzeigenerstattung wegen des Verstoßes
gegen das Aufenthaltsgesetz erfolgte die Zurückschiebung des
Georgiers (28 Jahre) nach Tschechien.




Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel




Pressesprecher
Steffen Ehrlich
Telefon: 03 50 23 - 676 505
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 23.01.2018 - 14:52 Uhr
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