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Innenminister Lorenz Caffier: Kiffen und Autofahren ist eine verhängnisvolle Kombination

ID: 1817865

(ots) - Anlässlich des morgen beginnenden 56. Deutschen
Verkehrsgerichtstags in Goslar, bei dem unter anderem das Thema
"Cannabiskonsum und Fahreignung" auf der Tagesordnung steht, warnt
der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns Lorenz Caffier davor, das
Thema Autofahren unter ärztlich verschriebenem Cannabis zu
bagatellisieren und kündigt an, dass sich an der Kontrollpraxis bei
der Landespolizei nichts ändern werde.

"Für die Polizei ist es völlig irrelevant, warum jemand Drogen
konsumiert hat und glaubt, sich danach hinter das Lenkrad setzen zu
können", hält Innenminister Caffier fest. "Kraftfahrer, die nach dem
Cannabiskonsum, unabhängig ob legal oder illegal, nicht aufs
Autofahren verzichten, sind nicht nur eine Gefahr für andere
Verkehrsteilnehmer, sondern auch für sich selbst."

Vermuten die Polizeibeamten, dass ein Kraftfahrzeugführer Cannabis
oder andere Drogen konsumiert hat, führen sie eine Reihe von
Untersuchungen durch. Dazu gehört in der Regel ein Pupillentest mit
einer Taschenlampe sowie ein Koordinationstests. Erhärtet sich der
Verdacht, bitten die Beamten den Autofahrer zum Urintest. Wird bei
einem Kraftfahrzeugführer dann der Konsum von Cannabis festgestellt,
entscheidet nicht die Polizei an der Kontrollstelle, ob die Einnahme
der Drogen rechtmäßig aufgrund eines Rezeptes erfolgte. Sie wird auch
nicht die Echtheit eines möglicherweise mitgeführten ärztlichen
Rezeptes über eine zulässige Indikation prüfen. Das bedeutet, dass
die Polizei in jedem Fall von einem Rechtsverstoß ausgeht mit der
Konsequenz, dass eine Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeigeanzeige
gefertigt und eine Blutprobenentnahme angeordnet wird sowie eine
Untersagung der Weiterfahrt erfolgt.

Mit 1.405 Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen infolge von
festgestellten Drogen-Verstößen im Straßenverkehr wurden im Jahr 2016




insgesamt 10,9 Prozent mehr Strafanzeigen bzw.
Ordnungswidrigkeitenanzeigen in diesem Deliktsfeld zur Anzeige
gebracht als noch im Vorjahr.

Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen der Landespolizei
Mecklenburg-Vorpommern Jahr 2015: 1.267 Jahr 2014: 1.152 Jahr 2013:
981 Jahr 2012: 845




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 23.01.2018 - 14:46 Uhr
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