Western Union entschädigt Betrugsopfer vom 19.01.2018
Rückwirkend bis 2004. Meldefrist endet am 12.02.2018
Das Landeskriminalamt Niedersachsen informiert
(ots) - Western Union entschädigt Betrugsopfer vom
19.01.2018
Rückwirkend bis 2004. Meldefrist endet am 12.02.2018
Das Landeskriminalamt Niedersachsen informiert:
Die Firma Western Union entschädigt Kunden, die als Opfer von
Betrugsdelikten Zahlungen via Western Union geleistet haben. Nach
Ermittlungen der US Federal Trade Commission, dem Departement of
Justice und des US Postal Service stimmte Western Union zu,
Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 586 Millionen Dollar zu
leisten.
Dies gilt für Delikte, welche im Zeitraum vom 01.01.2004 bis zum
19.01.2017 begangen wurden.
Die Ansprüche können bis zum 12.02.2018 geltend gemacht werden!
Geschädigte werden durch die mit der Verwaltung beauftragte
Kanzlei Gilardi&Co, LLC postalisch angeschrieben. Ihnen wird ein
teilausgefülltes Formular zur Anspruchsgeltendmachung zugesendet.
Auch Geschädigte, die ihre Ansprüche bislang nicht geltend gemacht
haben, können dies bis zum 12.02.2018 online tun.
https://kccsecure.com/westernunionremission/Claimant/UnKnownClaimForm
Die anschließende Prüfung durch das Department of Justice kann bis zu
einem Jahr dauern.
Hier die Webseite zum Antrag: www.westernunionremission.com
(Zeitweise war diese Seite nicht erreichbar) Western Union verweist
im eigenen Blog auf die Seiten des US Justiz-Ministerums.
Das hessische LKA hat diese Informationen ebenfalls geprüft und in
einer Pressemitteilung herausgegeben. Das hessische LKA bekam von
Geschädigten, die sich damals mit Western Union nach einem
Betrugsfall in Verbindung gesetzt und nun eine automatische Meldung
bekommen hatten, entsprechende Anfragen, ob es sich im Phishing oder
Spam handeln könnte.
Typische Betrugsfälle, bei denen die Täter Western Union als
Zahlungsweg missbraucht haben sind:
- Romance Scamming (Betrug über Dating-Plattformen)
- KFZ- und Immobilienkauf/-verkauf
- Geldwäsche (unseriöse Jobangebote)
- gefälschte Microsoft-Support-Anrufe
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de
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Datum: 25.01.2018 - 08:54 Uhr
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