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Jugendlicher führte Einhandmesser bei Ladendiebstahl mit

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(ots) - Wolfsburg, Braunschweiger Straße 24.01.18, 12.30
Uhr

Wegen Ladendiebstahl mit Waffen muss sich ein 15 Jahre alter
Wolfsburger strafrechtlich verantworten. Der Jugendliche wurde am
Mittwochmittag in einem Supermarkt an der Braunschweiger Straße von
einem Angestellten beobachtet, wie er ein paar Kaugummis in seine
Jackentasche steckte und danach den Kassenbereich passierte, ohne die
Ware zu bezahlen. Im weiteren Verlauf händigte der 15-Jährige ein
spezielles Taschenmesser aus, das er während der Tat bei sich führte.
Erstens stellt schon das bloße Mitführen eines derartigen
Einhandmessers, bei dem sich die Klinge einhändig öffnen lässt, ein
Verstoß nach dem Waffengesetz dar, so ein Beamter. Zusätzlich wirke
sich das Mitführen dieser sogenannten Anscheinswaffe bei einem
Ladendiebstahl strafverschärfend aus. Nach dem § 244 Strafgesetzbuch
wird dies mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn
Jahren bestraft.




Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg
Sven-Marco Claus
Telefon: +49 (0)5361 4646 104
E-Mail: pressestelle (at) pi-wob.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 25.01.2018 - 11:39 Uhr
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