Verbotene Wende verursacht Verkehrsunfall
(ots) -
(ma)
Ein 54jähriger Obernkirchener ist sehr wahrscheinlich dafür
verantwortlich, dass seine gestern morgen durchgeführte Wende mit
seinem Pkw VW auf der Bundesstraße 65 in Nienstädt zu einem
Folgeunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen führte.
Nach den bisherigen Ermittlungen war der Obernkirchener auf der B
65 von Gelldorf in Richtung Stadthagen unterwegs.
Auf der Mindener Straße, in Höhe der dortigen Bahngleise, wendete
er sein Auto in zwei Zügen auf einer Sperrfläche, um zurück in
Richtung Gelldorf zu fahren.
Eine 31jährige Fahrerin eines Pkw Suzuki aus Stadthagen, die in
Richtung Gelldorf unterwegs war, musste ihren Pkw stark abbremsen, um
ein Auffahren auf den gerade wendenden Pkw VW zu verhindern.
Der Obernkirchener entschuldigte sich mit einem Winken aus dem
Seitenfenster für sein Fehlverhalten und fuhr weiter, während es
hinter ihm krachte.
In das abgebremste Fahrzeug der Stadthägerin fuhr ein 46jähriger
Nienstädter mit seinem Pkw VW und dieser wurde am Heck von einer
nachfolgenden 58jährigen Stadthägerin getroffen, die ihren Pkw Toyota
nicht mehr rechtzeitig abbremsen konnte.
Der Unfallverursacher, der etwas vergessen hatte, kam anschließend
nochmals an der Unfallstelle vorbei, brachte den Verkehrsunfall
jedoch nicht mit seinem Wendemanöver in Verbindung.
Die Polizei Bückeburg hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft
mit der Staatsanwaltschaft Bückeburg, ob sich der Obernkirchener als
Unfallverursacher in Verbindung mit dem Unerlaubten Entfernens vom
Unfallort verantworten muss.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Bückeburg
Ulmenallee 9
31675 Bückeburg
Matthias Auer
Telefon: 05722/9593-154
E-Mail: matthias.auer(at)polizei.niedersachsen.de
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Datum: 26.01.2018 - 11:22 Uhr
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