Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Ein Mal Fahren ohne Fahrerlaubnis - zwei
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Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wird der Führer
eines VW Polo aus Wolfsburg kontrolliert. Der 29-Jährige Wolfsburger
gibt gleich zu Beginn der Kontrolle an, dass er keinen Führerschein
hat.
Da die Halterin des Fahrzeuges die Beifahrerin des jetzt
Beschuldigten ist, ergeben sich gleich zwei Strafanzeigen wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Kurios am Rande: Der junge Mann führte den Pkw, weil die Halterin
Alkohol konsumiert hatte. Ein Atemalkoholtest bei ihr ergab dann 0,00
Promille. Deshalb konnte die 28-jährige Wolfsburgerin ihren Pkw
selbst nach Hause fahren.
Rückfragen bitte an:
Polizei Wolfsburg
Leitstelle
Telefon: 05361/4646-212
E-Mail: lfz(at)pi-wob.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 28.01.2018 - 10:04 Uhr
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