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13-Jähriger führt Softairwaffe in der Regionalbahn

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(ots) - Am 28.01.2018 meldete sich gegen 15:05 Uhr
ein Junge aus einer Regionalbahn von Dessau nach Köthen bei der
Polizei und gab an, dass sich im gleichen Zug ein 13-Jähriger
befindet, der eine Waffe mit sich führt, die augenscheinlich "scharf"
ist. Sofort eilte eine Streife der Landespolizei zum Bahnhof Köthen,
wo der Zug in Kürze eintreffen sollte. Auf dem Bahnhof Köthen konnten
die Beamten den 13-Jährigen sofort lokalisieren und nahmen ihn vor
Ort in Gewahrsam. Bei der vermeintlich "scharfen" Waffe handelte es
sich um eine Softairwaffe, die sichergestellt wurde. Eine
Softairwaffe gilt laut Waffengesetz als eine sogenannte
Anscheinswaffe, deren Führen, offen oder auch verdeckt, in der
Öffentlichkeit grundsätzlich verboten ist. Der Verstoß dagegen stellt
eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000
Euro geahndet werden. Neben der Ordnungswidrigkeit spielt noch ein
weitaus wichtigerer Aspekt eine bedeutende Rolle. Selbst für
Polizeibeamte ist es auf den ersten Blick oft nicht ersichtlich, ob
es sich bei einer Anscheinswaffe auch tatsächlich um eben solche
handelt. Unweigerlich begeben sich Personen, die mit diesen Waffen in
der Öffentlichkeit hantieren in eine erhebliche Gefahr für Leib und
Leben. Nach einer eindringlichen Belehrung wurde der Junge an die
Erziehungsberechtigten übergeben.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: chris.kurpiers(at)polizei.bund.de
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Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 29.01.2018 - 12:54 Uhr
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