Ausweislos und zur Festnahme ausgeschrieben
(ots) - Eine Kontrolle der Bundespolizei in der
Tramlinie 8 am Grenzübergang Friedlingen wurde am Montagnachmittag
einem 20-jährigen Tunesier zum Verhängnis. Die Überprüfung des
ausweislosen Mannes ergab, dass er sich derzeit in der Schweiz im
Asylverfahren befindet und nicht nach Deutschland einreisen darf.
Weiter stellten die Beamten fest, dass die Justizbehörden in Dresden
mit Haftbefehl nach dem 20-Jährigen suchten. Aus einer Verurteilung
wegen Raubes von ursprünglich einem Jahr und drei Monaten hatte der
Mann noch eine Restfreiheitsstrafe von 156 Tagen zu verbüßen. Bei der
anschließenden Durchsuchung des Festgenommenen wurde in der
Jackentasche ein Joint aufgefunden. Der 20-Jährige wurde verhaftet
und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Er muss sich nun wegen
Verstößen gegen das Aufenthalts- und Betäubungsmittelgesetz
verantworten.
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Datum: 30.01.2018 - 09:57 Uhr
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