Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Diebstahl
(ots) - Ein 34-jähriger Mann aus der VG
Vordereifel befuhr mit einem Pkw, Peugeot, die Betzinger Landstraße
in Richtung Koblenzer Straße. Im Fahrzeug befand sich noch ein
36-jähriger Beifahrer. Im Bereich des Kreisverkehrs Betzinger
Landstraße / Koblenzer Straße beachtete der Fahrzeugführer nicht die
Vorfahrt eines zivilen Funkenstreifenwagens und zwang den
Streifenwagen zu einer Vollbremsung. Am Wasserturm wurde schließlich
der 34-jährige Fahrer durch die Zivilstreife und einen
Funkstreifenwagen der PI Mayen einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Während der Kontrolle fiel auf, dass der Fahrzeugführer nicht im
Besitz einer Fahrerlaubnis war. Die an dem Peugeot angebrachten
Kennzeichen waren für einen bereits abgemeldeten Pkw, Opel ausgegeben
gewesen. Die Kennzeichen waren zuvor, an dem nicht mehr zugelassenen
Fahrzeug, gestohlen worden. Die Stempel und Siegel waren durch den
Fahrzeugführer selbst angebracht worden. Für das Fahrzeug bestand
somit auch kein Versicherungsschutz. Weiterhin ergaben sich Hinweise
auf Drogenkonsum des Fahrzeugführers. Ein Drogenvortest bestätigte
den Hinweis auf eine Einnahme von Amphetamin und Cannabis. Die
Weiterfahrt wurde unterbunden. Die Kennzeichen und der
Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt, dem Beschuldigten wurde eine
Blutprobe entnommen. Es wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des
Straßenverkehrs, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne
Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz und Diebstahl eingeleitet.
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Datum: 31.01.2018 - 08:04 Uhr
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