Helau, Alaaf und der Narrhallamarsch - Polizeikontrollen zur Fastnachtszeit!
Feiern? Ja! - Fahren unter Alkohol-/ und/oder Drogeneinfluss? Nein!
(ots) -
Helau, Alaaf und der Narrhallamarsch - Polizeikontrollen zur
Fastnachtszeit! Feiern? Ja! - Fahren unter Alkohol-/ und/oder
Drogeneinfluss? Nein!
"Ein Narr tatsächlich ist, wer feiert, trinkt und lacht, steigt
dann ins Auto ein beschwipst und unbedacht! Kommt er in die Kontrolle
rein, war´s das mit dem Führerschein!"
Jedes Jahr zur Fastnachtszeit appelliert die Polizei an die Narren
und Narrhalesen, das Auto stehen zu lassen und auf öffentliche
Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen oder einfach einen BOB zu
bestimmen, also jemanden der nüchtern bleibt und als Fahrer dafür
sorgt, dass sowohl die Feiernden als auch die anderen
Verkehrsteilnehmer sicher nach Hause kommen. Jedes Jahr kündigt die
Polizei immer wieder verstärkte Kontrollen zur Fastnachtszeit an und
verweist auf die eigentlich bekannte Gefährlichkeit des Fahrens unter
dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender
Mittel. Jedes Jahr stellen die tatsächlich durchgeführten Kontrollen
leider auch ihre Notwendigkeit unter Beweis! Das belegen die
hessenweite Zahlen aus der 14 -tägigen verstärkten Kontrollzeit bis
zum Aschermittwoch der Fastnachtszeit des letzten Jahres. 487 Straf-
und Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Alkohol am Steuer! 226
Verfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss. 151 sichergestellte
Führerscheine. 69 Unfälle unter Alkohol- und 7 weitere unter
Drogeneinfluss mit einem Toten und 30 Verletzten. Die Polizei ist
ganz sicher kein Spielverderber und keine Spaßbremse, aber Feiern mit
Alkohol- und/oder Drogenkonsum und Autofahren passt nicht! Die
Kontrollen sind und bleiben notwendig und sie wird es auch dieses
Jahr zwischen dem 01 und 14 Februar verstärkt geben. "Wer fährt -
trinkt keinen Alkohol und nimmt keine berauschenden Mittel zu sich!
Wer danach handelt, kommt sicher durch die Fastnachtszeit, der
riskiert Leben und Gesundheit weder für sich noch für andere
Verkehrsteilnehmer und muss weder Führerscheinverlust noch sonstige
zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen fürchten! Gleichzeitig
leistet er einen ganz erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit!",
sagt Polizeipräsident Bernd Paul und wünscht in diesem Sinne eine
dolle fünfte Jahreszeit.
Mehr dazu unter
www.polizei.hessen.de/Dienststellen/Polizeipraesidium-Mittelhessen/
und www.aktion-bob.de)
Martin Ahlich
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Datum: 31.01.2018 - 14:45 Uhr
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