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180201-5. Verstoß gegen meeresumweltrechtliche Vorschriften

ID: 1824378

(ots) - Zeit: 31.01.2018, 10:30 Uhr Ort:
Hamburg-Wilhelmsburg, Eversween, Südlicher Reiherstieg

Im Rahmen einer Schiffskontrolle stellten Beamte der
Wasserschutzpolizei (WSPK 32) gestern einen Verstoß gegen das
Ballastwasser-Übereinkommen fest. Die Behörde für Umwelt und Energie
(BUE) ordnete eine empfindliche Sicherheitsleistung an.

Die Beamten stellten fest, dass das unter der Flagge Barbados'
fahrende Seeschiff "Pilion" (Länge: 190 m, Breite: 32 m) nicht das
mitgeführte Ballastwasser ausgetauscht hatte, obwohl dies gemäß des
Ballastwasser-Übereinkommens erforderlich gewesen wäre.

Das Schiff hatte den Hamburger Hafen bereits am Morgen des
23.01.2018 leer und im Ballast mit Ballastwasser aus Huelva (Spanien)
erreicht, um hier zu laden.

Zum Zeitpunkt der Schiffskontrolle waren am Liegeplatz bereits ca.
15.000 Tonnen Ballastwasser verbotswidrig abgelassen worden.

Durch die von den Beamten verständigte BUE wurde gegen den
russischen Ersten Offizier (52) eine Sicherheitsleistung in Höhe von
33.551 Euro wegen unerlaubten Einleitens von Ballastwasser nach dem
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) angeordnet.

Darüber hinaus wurde gegen ihn und den griechischen Kapitän (63)
durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine
weitere Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro angeordnet, da im
sog. Mülltagebuch seit zwei Jahren keine Waschwasserentsorgungen mehr
eingetragen wurden und der Abfallmanagementplan mangelhaft war.

Abb.




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Datum: 01.02.2018 - 13:20 Uhr
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