Karambit-Messer bei Luftsicherheitskontrolle sichergestellt
(ots) -
Flughafen Bremen, 01.02.2018
Wegen eines krallenförmigen Messers im Handgepäck ist ein
17-Jähriger bei einer Luftsicherheitskontrolle am Bremer Flughafen
aufgefallen. Bundespolizisten stellten das sogenannte Karambit-Messer
sicher, bevor der Jugendliche nach London abflog. Es ist unklar, ob
er es in der Tasche vergessen hatte. Die Mitnahme im Handgepäck ist
nach dem Luftsicherheitsgesetz verboten.
Weiterhin wird gegen den deutschen Jugendlichen wegen Verstoßes
gegen das Waffengesetz ermittelt: Wegen der Einstufung als Hieb- und
Stoßwaffe wäre das Führen dieses Messers erst ab dem 18. Lebensjahr
erlaubt, auch wenn es mitunter als "Campingmesser" angeboten wird.
Fraglich ist, warum man überhaupt ein Messer in der Öffentlichkeit
bei sich trägt, das zum Schälen eines Apfels wohl kaum geeignet ist.
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Datum: 01.02.2018 - 16:08 Uhr
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