HL- St. Lorenz /
Polizeikontrolle am Lübecker ZOB
(ots) - Am Donnerstag (01. Februar 2018) führte die Polizei
am Lübecker ZOB und am nahegelegenen Hauptbahnhof wiederholt diverse
Personenkontrollen durch. Dabei wurden unter anderem mehrere Verstöße
gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt.
In der Zeit von 16.00 Uhr bis 23.30 Uhr wurden circa 70 Personen
rund um den Lübecker ZOB und den Hauptbahnhof kontrolliert. In zivil
und uniformiert, zu Fuß und auf dem Fahrrad arbeiteten insgesamt 23
Beamte der Landes-und Bundespolizei in mehreren Kontrollteams
zusammen. Dabei wurden elf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
festgestellt. Des Weiteren fertigten die Beamten Strafanzeigen wegen
des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und das Asylgesetz aufgrund
der Missachtung von räumlichen Beschränkungen. Es wird zudem wegen
Verstößen gegen das Waffengesetz ermittelt. In mehreren Fällen
konnten Erkenntnisse aufgrund laufender Aufenthaltsermittlungen
gewonnen werden.
Das Areal um den Lübecker ZOB gilt weiterhin als sogenannter
gefährlicher Ort. Die Polizei kann in diesem Bereich anlassunabhängig
Personen kontrollieren, ihre Identität feststellen und Personen und
deren Sachen durchsuchen. Die Kontrollen werden fortgesetzt.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Stabsstelle / Öffentlichkeitsarbeit
Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher -
Telefon: 0451 / 131-2006
Fax: 0451 / 131 - 2019
E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LPA/lpa_node.html
Original-Content von: Polizeidirektion Lübeck, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.02.2018 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1825047
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HL
Stadt:
Lübeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" HL- St. Lorenz /
Polizeikontrolle am Lübecker ZOB"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).