Reizstoffsprühgerät, Einhandmesser, Teleskopschlagstock: Führen verboten!
(ots) - Das Waffengesetz regelt, dass das Führen von
Reizstoffsprühgeräten ohne Kennzeichnung (oder Hinweis "Nur zur
Tierabwehr"), das Führen von Einhandmessern sowie das Führen von
Teleskopschlagstöcken grundsätzlich verboten sind.
Einem 31-jährigen Mann aus Polen schien das egal zu sein. Er hatte
die Dose mit dem Reizstoff in seinem Fahrzeug liegen während sich das
Messer als auch der Stock zugriffsbereit in einem Ablagefach der
Fahrertür seines Audi 80 befanden.
Um die drei Dinge muss er sich zumindest ab jetzt keine Gedanken
mehr machen. Die Bundespolizisten, die ihn in der vergangenen Nacht
in Skerbersdorf, Gemeinde Krauschwitz, kontrollierten, zogen das
Sprühgerät, das Einhandmesser und selbstverständlich auch den
Schlagstock ein.
Die Quittung der nächtlichen Kontrolle ist nun eine Strafanzeige
wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
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Datum: 02.02.2018 - 13:14 Uhr
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