180204-4-K Videoüberwachung auf das Mobiltelefon - Zeuge alarmiert Polizei
(ots) - Diensthund "Enox" stellt später Einbrecherduo auf
frischer Tat
Dank einer Videoüberwachung in einer Tiefgarage in der Kölner
Innenstadt und der Übertragungsfunktion auf das Mobiltelefon eines
Mitarbeiters hat die Polizei Köln in der Nacht zu Sonntag (4.
Februar) zwei Einbrecher (32, 37) auf frischer Tat festgenommen.
Ihnen wird vorgeworfen, kurz zuvor in eine Tiefgarage eingebrochen
und anschließend mehrere Büroräume durchwühlt zu haben.
Gegen 3 Uhr hebelte das Duo die Tür zu einer Tiefgarage in der
Straße "Bonner Wall" auf und löste damit zeitgleich die Alarmfunktion
einer Videoüberwachung aus. Der Mitarbeiter einer Firma erhielt
sofort eine Mitteilung auf seinem Mobiltelefon und wählte daraufhin
den Notruf der Polizei. Kurze Zeit später umstellten Beamte den
Gebäudekomplex. Ein hinzugerufener Diensthund durchsuchte die
Tiefgarage und ein angrenzendes Bürogebäude. In einem Raum stellte
Diensthund "Enox" die Einbrecher - Festnahme.
Bei der anschließenden Durchsuchung der Räume fanden die Beamten
diverses Einbruchswerkzeug, wie Brechstangen und Schraubendreher. Bei
dem 37-Jährigen fanden Polizisten zudem ein Messer. (bk)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
www.koeln.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Köln, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.02.2018 - 12:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1826118
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-K
Stadt:
Köln
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 180204-4-K Videoüberwachung auf das Mobiltelefon - Zeuge alarmiert Polizei"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).