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Unfallschaden wie von Geisterhand behoben

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(ots) - Osterholz-Scharmbeck. Kuriose Wendung in
einem Strafverfahren, das aktuell im Polizeikommissariat Osterholz
geführt wird: Die Beamten ermitteln wegen einer Unfallflucht, die
sich in der Nacht auf den 29. Januar auf der Sandhausener Straße
ereignet hat. Ein unbekannter Autofahrer war hier gegen einen
Gartenzaun gefahren, woraufhin die Geschädigten Anzeige bei der
Osterholzer Polizei erstattete. Die Ermittlungen gestalteten sich
schwierig, da es keinerlei Hinweise auf die Täter gab. Dies hat sich
bis heute nicht geändert. Es hat sich aber etwas anderes getan: Wie
von Geisterhand ist der Unfallschaden in der Nacht auf den 31. Januar
behoben worden. Da der Zaun wieder aufrecht steht, haben die
Geschädigten kein Interesse mehr an der Strafverfolgung.

Trotz dieser erfreulichen Wendung in diesem Fall weist die Polizei
Osterholz darauf hin, dass man sich nach einem Verkehrsunfall bei dem
Geschädigten oder bei der Polizei melden muss, ansonsten droht
schnell ein Strafverfahren und in gravierenden Fällen sogar der
Entzug der Fahrerlaubnis.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Helge Cassens
Telefon: 04231/806-104
www.polizei-verden-osterholz.de
www.twitter.com/Polizei_VER_OHZ

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Datum: 05.02.2018 - 15:09 Uhr
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