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Fahrverbot und zur Festnahme ausgeschrieben

ID: 1827419

(ots) - Einen 42-jährigen französischen Staatsbürger
haben Schweizer Grenzwächter am Montagvormittag am
Autobahngrenzübergang überprüft. Weil gegen den Mann in der Schweiz
ein Fahrverbot besteht, wurde ihm die Weiterfahrt dorthin untersagt
und die Bundespolizei wurde hinzugezogen. Wie sich herausstellte, ist
der 42-Jährige auch in Deutschland kein Unbekannter. Wegen
Straßenverkehrsgefährdung wurde er im Oktober 2017 zu einer
Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt. Weil bislang sämtliche Zahlungen
ausgeblieben waren, suchten die Justizbehörden in Baden-Baden nun mit
Haftbefehl nach ihm. Parallel zum Urteil war auch für Deutschland ein
Fahrverbot verhängt worden und der Führerschein des Mannes war zur
Einziehung ausgeschrieben. Sein Auto musste er folglich stehen
lassen. Ein Arbeitskollege konnte ihm wenig später bei der Zahlung
der offenen Geldstrafe aushelfen, sodass ihm zumindest die drohende
Ersatzfreiheitsstrafe erspart blieb. Der 42-Jährige muss nun erneut
mit einem Strafverfahren rechnen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Carolin Dittrich
Telefon: +49 7628 8059-103 o.  +49 761 20273-57
E-Mail: bpoli.weil.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 06.02.2018 - 10:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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