Von der Autobahn in die Justizvollzugsanstalt
(ots) - Für einen polnischen Bürger ging es vor wenigen
Stunden von der Autobahn, über einen kurzen Zwischenstopp in der
Dienststelle, in die Görlitzer Justizvollzugsanstalt.
Als der 23-Jährige bei Kodersdorf von der Bundespolizei
kontrolliert wurde, war zunächst ein bestehender Haftbefehl bemerkt
worden. Den Haftbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Weiden i.d.Opf.
vor einem reichlichen Jahr erlassen. Grund war eine vom Amtsgericht
Weiden/Opf. wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz angeordnete
und immer noch offene Geldstrafe. Die Geldstrafe blieb schließlich
auch unmittelbar nach der Festnahme offen, denn dem Mann fehlten die
fälligen 1.050,00 Euro sowie 671,50 Euro für die Begleichung der
Verfahrenskosten.
Weil bei der Durchsuchung des Gepäcks des Verurteilten
Cannabis-Pulver und eine Marihuana-Blüte gefunden wurden, ist er vor
seiner Zuführung in die Vollzugsanstalt wegen des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz angezeigt worden.
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Datum: 06.02.2018 - 12:03 Uhr
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