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Klarstellung des Hauptzollamtes Braunschweig

ID: 1828549

(ots) - Klarstellung des Hauptzollamtes Braunschweig
zu der Pressemitteilung "Eingeschwebt und rausgeflogen / Zollamt
Hildesheim verhindert Einfuhr hunderter giftiger Hoverboards -
Bußgeld bis 100.000 EUR möglich" vom 18. Januar 2018

Auf Grund verschiedener Anfragen wird hiermit klargestellt, dass
es sich bei dem Importeur der beanstandeten Hoverboards nicht um ein
Unternehmen in Mittelfranken handelt. Dieser Einzelfall lässt keinen
Rückschluss auf die Gesamtheit der Elektronikhändler und -Hersteller
zu.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich nur der
grenzüberschreitende Warenverkehr der Überwachung durch den Zoll
unterliegt. Daher können keine Hoverboards betroffen gewesen sein,
deren Produktion in der Bundesrepublik Deutschland stattfindet.

Klarstellung zu:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121224/3843527




Rückfragen richten Sie bitte an:

Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell



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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.02.2018 - 14:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1828549
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Braunschweig



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