Hände weg vom Steuer
(ots) - SR/ Bielefeld - Die Polizei Bielefeld weist zur
bevorstehenden Karnevalszeit auf die Gefahren des Autofahrens unter
Alkohol- und Drogeneinfluss hin. Auch in diesem Jahr wird die Polizei
verstärkt Verkehrskontrollen durchführen, um die Unverbesserlichen
aus dem Verkehr zu ziehen. Jeder, der sich unter Alkohol- und/ oder
Drogeneinfluss hinter das Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich
selbst, sondern bringt auch andere in große Gefahr, verletzt oder gar
getötet zu werden. Auch am Morgen nach einer feucht-fröhlichen Feier
ist der Restalkoholgehalt unter Umständen noch so hoch, dass sich
eine Autofahrt grundsätzlich verbietet.
Ein Autofahrer begeht ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit -
die Folgen können Geldbuße, Punkte und Fahrverbot sein. Ab 1,1
Promille begeht der Autofahrer eine Straftat, was Geldstrafe und
Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben kann. Auch bereits ab 0,3
Promille ist die Fahrerlaubnis in Gefahr - bei auffälligem Verhalten,
so genannten Ausfallerscheinungen, oder bei einem Unfall kann die
Fahrerlaubnis entzogen werden. Da Alkohol sich bei jedem
unterschiedlich auswirkt, kann schon ein Glas Alkohol zu viel sein.
Alkoholtypische Auswirkungen können eingeschränkte Wahrnehmung,
Enthemmung, falsche Einschätzung von Geschwindigkeiten und
Entfernungen, Blickfeldverengung und Beeinträchtigung von Reaktion
und Koordination sein. Das Fahren unter Drogeneinfluss ist ebenso
verboten und kann mit Bußgeldern, Geldstrafen, Punkten, Fahrverboten,
bis hin zum Fahrerlaubnisentzug geahndet werden. Die Auswirkungen von
Drogen sind nicht vorhersehbar und individuell sehr unterschiedlich.
Das Unfallrisiko wird durch Mischkonsum von Alkohol und Drogen
potenziert.
Die Polizei rät allen Närrinnen und Narren, denen ihre
Fahrerlaubnis lieb und teuer ist und die künftig nicht zu Fuß gehen
wollen: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen, wenn Sie Alkohol trinken
wollen und steigen Sie auf Busse, Bahnen oder Taxen um, oder klären
Sie bereits vor Fahrtantritt, wer nüchtern bleibt, damit am
Aschermittwoch keine "Katerstimmung" aufkommt. Setzen Sie sich als
Mitfahrer nie zu unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Fahrern
ins Auto. Versuchen Sie diese von der Fahrt abzuhalten.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
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Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
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Datum: 08.02.2018 - 10:19 Uhr
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