Wegen Einschleusens von Ausländern verurteilt
(ots) - Wegen des versuchten Einschleusens von Ausländern
verurteilte das Amtsgericht Rosenheim im vergangenen Oktober eine
ukrainische Frau zu einer Geldstrafe i. H. v. 600,00 Euro. Weil die
Verurteilte anschließend nicht zahlte, stellte die Staatsanwaltschaft
Traunstein einen Vollstreckungshaftbefehl auf sie aus. Auf diesen
Haftbefehl sind Bundespolizisten in der letzten Nacht aufmerksam
geworden, als sie die Ukrainerin in einem ukrainischen Reisebus bei
Kodersdorf kontrollierten.
Schließlich kam sie in Gegenwart der Streife ihrer Zahlungspflicht
nach und beglich ihre Schulden einschließlich der angefallenen
Verfahrenskosten. Der Haftbefehl wurde daraufhin gelöscht, die Reise
konnte fortgesetzt werden.
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Datum: 08.02.2018 - 11:48 Uhr
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