Versuchtes Tötungsdelikt z.N. eines Ehepaares vom 07.02.2018 -Fortschreibung - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und der Polizei Mönchengladbach
(ots) - Der arbeitslose Beschuldigte (21)
ist heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach einer
Haftrichterin vorgeführt worden. Es erging Untersuchungshaftbefehl
wegen zweifachen versuchten Mordes. Einzelheiten zum Tathergang
werden nach wie vor aus ermittlungstaktischen Gründen nicht
bekanntgegeben. Die Ermittlungen ergaben, dass der 21-Jährige
Betäubungsmittel konsumierte und psychische Auffälligkeiten zeigte.
Im Jahr 2017 (März/Oktober) gab er zweimal Anlass für polizeiliche
Einsätze in seinem Elternhaus. Er hatte gedroht, seine Eltern
umzubringen. Strafverfahren wurden eingeleitet. In beiden Fällen
verwies die Polizei ihn für zehn Tage aus seiner Wohnung und ordnete
ein zehntägiges Rückkehrverbot an. Mutter (58) und Vater (62) des
Beschuldigten befinden sich nach wie vor in stationärer Behandlung.
Der 62-Jährige ist zwischenzeitlich außer Lebensgefahr. Die
Ermittlungen der Mordkommission dauern an.
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Datum: 08.02.2018 - 13:46 Uhr
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