Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Erfurt:
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen versuchten Mordes und schweren Raubes
(ots) - Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft
Erfurt führt gegen zwei deutsche Frauen ein Ermittlungsverfahren
wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung, gegen eine
von beiden auch wegen versuchten Mordes.
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am Abend des
07.02.2018 sollen sich die 18 und 19 Jahre alten Beschuldigten
gemeinsam mit dem 30-jährigen Geschädigten in dessen VW Passat im
Bereich des Alfred-Delp-Rings in Erfurt aufgehalten haben. Für den
Geschädigten überraschend soll die 19-jährige von hinten mit einem
Messer mehrfach auf diesen eingestochen haben, wobei sie dabei den
Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.
Durch diese Handlung soll die 19-jährige beabsichtigt haben sich in
Besitz des PKWs des Geschädigten zu bringen, um das Fahrzeug für sich
zu behalten, wobei es auch dem Tatplan der Mitbeschuldigten
18-Jährigen entsprochen haben soll, den PKW des Geschädigten durch
Anwendung von Gewalt zu erlangen. Durch die Stiche erlitt der
Geschädigte abstrakt lebensgefährliche Stichverletzungen am Rücken.
Bereits kurz vor der Tat soll die 18-Jährige dem Geschädigten eine
bisher unbekannte Substanz, vermutlich ein sedierendes Medikament, in
eine Trinkflasche geschüttet haben, worauf sich bei diesem u.a. ein
Schwindelgefühl eingestellt haben soll.
Nach dem Messerangriff konnte der Geschädigte sein Fahrzeug
verlassen und flüchten, wobei die Beschuldigten die Verfolgung nach
kurzer Zeit abgebrochen haben sollen. Kurz darauf kehrte der
Geschädigte zu seinem Fahrzeug zurück und versuchte den
Fahrzeugschlüssel und sein Mobiltelefon zurück zu erlangen, was die
Beschuldigten gemeinschaftlich mit Gewalt verhindern wollten. Dem
Geschädigten gelang es lediglich, sein Mobiltelefon an sich zu
bringen.
Die Beschuldigten sollen dann mit dem PKW nach Dortmund geflüchtet
sein. Dort wurden sie nach umfangreichen Fahndungsmaßnahmen der
Kriminalpolizei Erfurt lokalisiert und durch örtliche Polizeikräfte
festgenommen, nachdem sie zuvor zahlreiche Unfälle verursacht haben
sollen. Auf die Mitteilung des Polizeipräsidiums Dortmund unter
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/3863169
erlaube ich mir hinzuweisen. Mord wird gemäß § 211 Strafgesetzbuch
mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, bei Anwendung von
Jugendstrafrecht beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe 15 Jahre.
Grünseisen Oberstaatsanwalt Pressesprecher
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Erfurt
Telefon: (0361) 37 76 - 001 (Zentrale)
Rudolfstraße 46 / 99092 Erfurt
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Datum: 09.02.2018 - 13:06 Uhr
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