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180211-3-K/LEV Karnevalsfreitag und Karnevalssamstag - vorläufige Bilanz

ID: 1830998

(ots) - Bisher hat die Polizei an Karneval im Vergleich zum
Vorjahr deutlich weniger Strafanzeigen in Köln und Leverkusen
aufgenommen. Freitagnacht (9./10. Februar) nahmen die Beamten 31 und
Samstagnacht (10./11. Februar) 41 Personen überwiegend zur
Ausnüchterung in Gewahrsam.

Köln: Insgesamt nahmen die Einsatzkräfte in Köln von Freitagmorgen
6 Uhr bis Sonntagmorgen 6 Uhr 549 Strafanzeigen auf (Vorjahr: 600).
Dabei handelte es sich in 127 Fällen (Vorjahr: 144) um
Körperverletzungsdelikte. Weiterhin waren es Beleidigungen (14,
Vorjahr: 12), Sachbeschädigungen (70, Vorjahr: 52), Verstöße gegen
das Betäubungsmittelgesetz (25, Vorjahr: 27) und Taschendiebstähle
(64, Vorjahr: 63). In elf Fällen erstatteten die Polizisten Anzeige
wegen unterschiedlicher Widerstandshandlungen gegen
Vollstreckungsbeamte (Vorjahr: 11). Das Kriminalkommissariat 14 hat
die Ermittlungen zu zwölf angezeigten Raubdelikten übernommen
(Vorjahr: 15). Zudem wurden 13 Sexualdelikte (Vorjahr: 19) zur
Anzeige gebracht. Dabei handelt es sich überwiegend um sexuelle
Belästigungen.

Leverkusen: Insgesamt nahmen die Einsatzkräfte in Leverkusen von
Freitagmorgen 6 Uhr bis Sonntagmorgen 6 Uhr 51 Strafanzeigen auf
(Vorjahr: 95). Dabei handelte es sich mit 14 Fällen (Vorjahr: 33)
überwiegend um Körperverletzungsdelikte. Weiterhin waren es eine
Beleidigung (Vorjahr: 5), ein Raubdelikt (Vorjahr: 1),
Sachbeschädigungen (12, Vorjahr: 14), Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz (2, Vorjahr: 4) und Taschendiebstähle (2,
Vorjahr: 3). In zwei Fällen erstatteten die Polizisten Anzeige wegen
Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte (Vorjahr: 8). Zudem
wurde eine sexuelle Nötigung (Vorjahr: 1 Sexualdelikt) zur Anzeige
gebracht.

Die in dieser Zweitagesbilanz dargestellten Kriminalitätszahlen
können sich noch verändern und haben nicht alle einen




karnevalistischen Bezug. Die Auflistungen stehen unter dem Vorbehalt,
dass noch weitere Anzeigen bei der Polizei Köln eingehen,
beziehungsweise dass Delikte im Zuge der Ermittlungen anders
eingeordnet werden müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich
ein Raub in einer Vernehmung als Diebstahl herausstellt. Eine
abschließende Bewertung ist vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt
und nach weiteren Ermittlungen möglich. (cs)




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Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

www.koeln.polizei.nrw.de

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Datum: 11.02.2018 - 13:58 Uhr
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