Geldstrafen für Leistungsbetrüger aus Osnabrück und Cloppenburg;
Ermittlungserfolge für Hauptzollamt Osnabrück
(ots) -
Die erfolgreichen Ermittlungen der Beschäftigten der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück führten in
zwei Fällen zu entsprechenden Verurteilungen durch die Amtsgerichte
Osnabrück und Cloppenburg.
So erging gegen einen 22-Jährigen ein rechtskräftiger Strafbefehl
wegen Betruges. Der in Cloppenburg wohnhafte Mann hatte es
unterlassen, seine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der
Agentur für Arbeit entsprechend mitzuteilen. Da er bereits
strafrechtlich in Erscheinung getreten war, muss der junge Mann nun
neben dem entstandenen Schaden von rund 300 Euro zusätzlich eine
Geldstrafe von 1200 Euro bezahlen.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verhängte das
Amtsgericht Osnabrück gegen einen 33-jährigen Leistungsbezieher aus
Osnabrück, weil dieser der Agentur für Arbeit seine Arbeitsaufnahme
verschwiegen hatte. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf
1.240 Euro.
Durch einen Datenabgleich fiel in beiden Fällen auf, dass für die
Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für
Arbeit gezahlt wurden und gleichzeitig die Arbeitgeber Anmeldungen
zur Sozialversicherung abgaben. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte
daraufhin wegen Verdachts des Betruges gegen die beiden
Arbeitslosengeldempfänger. Die Angeklagten hätten die Leistungsträger
sofort benachrichtigen müssen, als sie die beruflichen Tätigkeiten
aufnahmen. Dies hatten sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe müssen die Verurteilten die zu viel
erhaltenen Beträge an die Agentur zurückzahlen", so Christian Heyer,
Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Beide Urteile sind rechtskräftig.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 14.02.2018 - 08:23 Uhr
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