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Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2018: Western Union entschädigt Betrugsopfer

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(ots) - Die Firma Western Union entschädigt Kunden, die
als Opfer von Betrugsdelikten Zahlungen via Western Union geleistet
haben.

Nach Ermittlungen der US Federal Trade Commission, dem Department
of Justice und des US Postal Service stimmte Western Union zu,
Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 586 Millionen Dollar zu
leisten. Dies gilt für Delikte, welche im Zeitraum von 01.01.2004 -
19.01.2017 begangen wurden.

Zunächst gab Western Union bekannt, dass betrogene Kunden ihre
Ansprüche bis zum 12.02.2018 geltend machen können. Diese Frist wurde
jetzt bis zum 31.05.2018 verlängert

Geschädigte werden durch die mit der Verwaltung beauftragte
Kanzlei Gilardi&Co, LLC postalisch angeschrieben. Ihnen wird ein
teilausgefülltes Formular zur Anspruchgeltendmachung zugesendet.
Hierbei handelt es sich nicht um einen neuerlichen Betrugsversuch.

Weitere Informationen und alle notwendigen Formulare finden Sie
unter www.westernunionremission.com

Die Pressemitteilung der US-Behörden finden Sie unter https://www.
justice.gov/opa/pr/western-union-admits-anti-money-laundering-and-cos
tumer-fraud-violations-forfeits-586-million




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julia Huhnold
Telefon: 0551/491-1004
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle(at)pd-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de

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Datum: 14.02.2018 - 11:05 Uhr
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