Mit zwei Haftbefehlen gesuchter Mann festgenommen
(ots) - Frankfurter Bundespolizisten
vollstreckten Dienstag gleich zwei Haftbefehle gegen einen Mann im
Bereich Frankfurt (Oder).
Dienstagmorgen gegen 3:30 Uhr kontrollierten die Bundespolizisten
den 39-Jährigen als Mitreisenden in einem Reisebus auf der
Bundesautobahn 12. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der
Mann mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte im Februar 2016 einen
Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls erlassen. Das Amtsgericht
Hamburg verurteilte den Litauer zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe
von 102 EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen.
Im Dezember 2016 wurde der zweite Haftbefehl durch die
Staatsanwaltschaft Hamburg wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
mit vorsätzlichem Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis
erlassen. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 400EUR oder einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt.
Der Verurteilte konnte in beiden Fällen die geforderten
Geldstrafen nicht begleichen und wurde in die nächstgelegene
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin
Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Berlin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.02.2018 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1833177
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLD-B
Stadt:
Frankfurt (Oder)
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mit zwei Haftbefehlen gesuchter Mann festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Berlin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).