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Gutes Profiling

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(ots) - Am Mittwoch, den 15.02.2018, gegen 19:30 Uhr
kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof einen 38-Jährigen.
Wie sich herausstellte, hatten die Beamten genau den Richtigen.

Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Polizeibeamten
fest, dass gegen den tschechischen Staatsangehörigen gleich drei
Haftbefehle bestanden. So wurde er mittels Vollstreckungshaftbefehlen
durch das Amtsgericht Dresden wegen Diebstahls und Verstoßes gegen
das Waffengesetz gesucht. Ferner bestand ein Sitzungshaftbefehl wegen
Diebstahls mit Waffen. Zur Verhandlung war der Tscheche nämlich gar
nicht erst erschienen, woraus dieser Haftbefehl resultierte. Die
verhängten Geldstrafen der beiden Vollstreckungshaftbefehle in Höhe
von 836,- EUR konnte der Verurteilte nicht bezahlen und muss nun für
100 Tage ins Gefängnis. Hinsichtlich des Vollzuges des
Sitzungshaftbefehles entscheidet am heutigen Tag ein Richter.

Doch damit nicht genug, bei der Verhaftung des mittellosen
38-Jährigen aus Usti n. L. fanden die Bundespolizisten Kosmetika,
Schmuck und Schreibwaren im Wert von etwa 150 EUR. Das vermeintliche
Diebesgut wurde sichergestellt.

Dass der Gesuchte nach eigener Aussage Drogenkonsument sei,
bestätigte sich kurze Zeit später. Der Mann führte neben
Spritzenbesteck auch zwei Cliptütchen mit Crystal und Cannabis mit
sich.

Die Bundespolizei Dresden hat Ermittlungsverfahren wegen
Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
eingeleitet.




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Bundespolizeiinspektion Dresden
Pressestelle
Telefon: 0351 / 81502 - 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 15.02.2018 - 12:55 Uhr
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