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Zoll am Frankfurter Flughafen deckt nichtangemeldete Bargeldausfuhr auf-101.280 Euro in Karaokemaschine versteckt

ID: 1834516

(ots) - Am 07. Januar kontrollierten
Zollbedienstete des Hauptzollamtes Frankfurt am Main das Gepäck eines
Reisenden im Transit von Italien nach Nigeria. Der 45- Jährige
Passagier hatte insgesamt drei Gepäckstücke aufgegeben, darunter
einen großen Karton mit einer Karaokemaschine. Nach mitgeführten
Barmitteln befragt, machte der Mann mehrmals falsche Angaben über die
Höhe des Bargeldbetrages. In der Karaokemaschine sowie dem Gestänge
seines Reisekoffers befanden sich insgesamt 101.280 Euro in
Banknoten, die der Mann mutmaßlich dort versteckt und verbotswidrig
nicht beim Zoll zur Ausfuhr angemeldet hatte. Gegen den Reisenden
wurde ein Bußgeldverfahren wegen Nichtanmeldung der Barmittel
eingeleitet. Darüber hinaus wird noch abgeklärt, ob ein
Geldwäscheermittlungsverfahren nach der Strafprozeßordnung
einzuleiten ist.

Zusatzinformation Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet,
Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus
der Europäischen Union anzumelden. In 5.666 Fällen meldeten Reisende
im Jahr 2016 ihre Barmittel mit rund 214 Millionen Euro legal beim
Hauptzollamt Frankfurt am Main an. 2.098 mal wurden am Flughafen
Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt, mit rund 51 Millionen
Euro. In 125 Fällen wurde ein Clearingverfahren eingeleitet, davon
führten 13 Fälle zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des
Verdachts der Geldwäsche, in weiteren 18 Fällen wurden die Gelder aus
anderen Gründen sichergestellt oder gepfändet.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem audit "berufundfamilie". Wir bieten Ausbildungsplätze an.
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Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396




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Datum: 16.02.2018 - 09:00 Uhr
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