Die Schwierigkeiten eines Anhalte-Vorganges der Polizei
(ots) -
Mit der eingeschalteten Nebel-Rückleuchte fuhr am Freitagmorgen ein
Fahrzeug bei strahlendem Sonnenschein vor der Polizeistreife her. Die
Beamten hatten in der Lautertalstraße auf den Wagen aufgeschlossen
und versuchten ihn anzuhalten. Sie wollten den Verkehrsteilnehmer auf
die eingeschaltete Leuchte aufmerksam machen.
Der PKW-Führer reagierte zunächst nicht auf die Anhaltezeichen wie
den Text "Stopp Polizei" im Display des Streifenwagens. In der engen
Hauptstraße gaben die Polizisten zunächst ihre Bemühungen auf, da sie
hier den übrigen Verkehr nicht behindern wollten. Nach der Glanbrücke
ertönte dann aber zu dem Blaulicht zusätzlich das Martinshorn. Der
PKW fuhr langsam weiter. Bei der nächsten roten Ampel setzte sich
schließlich der Streifenwagen vor den PKW und konnte so dessen
Weiterfahrt blockieren. Er hätte zwar den Text "Stopp Polizei" sehen
können, habe jedoch gedacht, dass dies nicht ihn betreffe, so der
angesprochene Verkehrsteilnehmer. Er war offensichtlich auch mit der
Technik des relativ neuen Fahrzeuges noch nicht optimal im Einklang.
Doch schließlich konnte der Schalter für die Nebelleuchte gefunden
werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
www.polizei.rlp.de/pd.kaiserslautern
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.02.2018 - 12:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1834842
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDKL
Stadt:
Lauterecken
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Die Schwierigkeiten eines Anhalte-Vorganges der Polizei"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Kaiserslautern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).