180216-3: Betrügerische Anrufe - Rhein-Erft-Kreis
(ots) -
Am Donnerstagabend (15. Februar) haben drei Bürgerinnen Anrufe von
Betrügern erhalten.
Die Anrufe gingen zwischen 22:00 Uhr und 23:30 Uhr bei drei
Seniorinnen aus Pulheim, Bergheim und Kerpen ein. In allen Fällen gab
sich eine unbekannte Person als Polizeibeamter aus und erkundigte
sich nach Vermögen. Die drei Betroffenen waren misstrauisch und
verständigten die Polizei. Die Betrüger riefen jeweils unter einer
Rufnummer mit der Endung 110 an. Die Methoden der Betrüger sind
vielfältig: In anderen Fällen geben sie sich als vermeintliche Enkel
oder Angehörige aus, um an Geld zu gelangen. Auch die
Gewinnspiel-Methode ist bei Betrügern gängig. Dabei locken sie mit
falschen Gewinn-Versprechen. Die Polizei weist darauf hin: Seien Sie
skeptisch bei unbekannten Anrufern! Lassen Sie sich bei
vermeintlichen Gewinnspielen oder falschen Polizeianrufen nicht
verunsichern, verängstigen oder ausspähen. Besonders wichtig: Die
Polizei tätigt derartige Anrufe nicht! Melden Sie sich bei
verdächtigen Anrufen sofort bei der -richtigen- Polizei und benutzen
Sie dabei den kostenfreien Notruf 110. (nh)
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.02.2018 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1834891
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-REK
Stadt:
Rhein-Erft-Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 180216-3: Betrügerische Anrufe - Rhein-Erft-Kreis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).