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Pressemeldung der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler für den Zeitraum 15. - 18.02.18

ID: 1835642

(ots) - AN

MEDIENVERTEILER DER PI BAD NEUENAHR-AHRWEILER

Sachbearbeiter: Schlich R, PHK Polizeipräsidium Koblenz PI Bad
Neuenahr-Ahrweiler Telefon 02641 - 974 0 pibadneuenahr(at)polizei.rlp.de
Max-Planck-Straße 2 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Pressemeldung der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler für den Zeitraum 15.
- 18.02.18:

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Grafschaft: Der Fluchtversuch eines
33-jährigen PKW-Fahrers aus der Grafschaft endete schon nach kurzer
Fahrt. Der Mann beabsichtigte sich einer Verkehrskontrolle in der
Nacht zum 15.02.18 zu entziehen, da er schon seit einigen Jahren
nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Er muss nun
mit einem Verfahren wegen des Verstoßes nach dem
Straßenverkehrsgesetz rechnen. Darüber hinaus wird die zuständige
Führerscheinstelle über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinwirkung: In der
gleichen Nacht wurde im Bereich Bad Neuenahr ein 33-jähriger
PKW-Fahrer aus Bonn einer Verkehrskontrolle unterzogen. Er räumte
schnell ein, dass er gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
ist. Den PKW habe er sich von einem "Kumpel" geliehen. Beide - Fahrer
und Halter des PKW - müssen nun mit einem Verfahren wegen des
Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz rechnen. Außerdem wurde im
Rahmen der Kontrollmaßnahmen festgestellt, dass der Fahrer
augenscheinlich unter der Einwirkung von Drogen den PKW führte. Ein
Test diesbezüglich brachte ein positives Ergebnis. In der Folge wurde
dem Fahrer eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Dem Fahrer droht nun ein Verfahren wegen dem Verdacht des Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz.

PKW-Fahrer stand unter Drogeneinwirkung: Im Rahmen einer
Verkehrskontrolle am späten Donnerstagabend am Bahnhof in Ahrweiler




wurde ein 21-jähriger PKW-Fahrer aus dem Kreis Siegburg kontrolliert.
Sehr schnell konnten Anzeichen für einen zeitnahen Drogenkonsum bei
ihm festgestellt werden. Nach einem entsprechenden Test wurde ihm
eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde vorläufig untersagt.
Er muss nun mit einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz rechnen. Für die Fahrt unter Drogeneinwirkung
muss er mit einem mind. vierwöchigen Fahrverbot und einer Geldbuße
rechnen. Bei seinen beiden etwa gleichaltrigen Mitfahrern konnten im
Rahmen der Kontrolle weitere Betäubungsmittel gefunden werden. Diese
wurden sichergestellt. Auch diese beiden jungen Männer müssen nun mit
einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
rechnen.

Mehrere Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen: Bad
Neuenahr-Ahrweiler In der Zeit vom 13. - 14.02.18 kam es zu zwei
Sachbeschädigungen an PKW im Bereich Bad Neuenahr-Ahrweiler. In einem
Fall wurden im Zeitraum 13.02. - 14.02.18, 09.00 - 11.00 Uhr, in der
Johannisstraße an einem geparkten PKW alle vier Reifen beschädigt.
Vermutlich wurde hier mit einem spitzen Gegenstand auf die Reifen
eingewirkt.

Im zweiten Fall wurde etwa im gleichen Zeitraum zwischen 21.00 und
05.20 Uhr in der Martinusstraße an einem PKW drei Reifen platt
gestochen.

Grafschaft In der Grafschaft, im Bereich des Innovationsparks in
Beller, wurde an einem Bagger mittels Pflasterstein die Seitenscheibe
der Führerkabine beschädigt. Der Tatzeitraum dürfte hier vom
16.02.18, 16.30 bis 17.02.18, 07.30 Uhr liegen.

In allen drei Fällen sucht die Polizei nach Hinweisen aus der
Bevölkerung. Hinweise werden erbeten unter folgenden
Erreichbarkeiten: Tel.: 02641 - 9740 E-Mail:
pibadneuenahr-(at)polizei.rlp.de

Schlich R., PHK




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Mayen
PI Bad Neuenahr-Ahrweiler



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Datum: 18.02.2018 - 10:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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