Bauzaun ins Gleis geworfen
(ots) - Bislang unbekannte Täter haben am
Sonntagmorgen (18.02.2018) am Bahnhof Sachsenheim einen etwa 1x2
Meter großen Bauzaun, welcher am Bahnsteig 2 aufgestellt war, in den
Gleisbereich geworfen. Der Lokführer eines durchfahrenden Güterzuges
in Richtung Stuttgart überfuhr das Gitter gegen 02:50 Uhr und leitete
daraufhin eine Schnellbremsung ein. Eine Absuche nach den
mutmaßlichen Tätern durch alarmierte Beamte der Bundes- und
Landespolizei verlief ergebnislos. Zeugenangaben zu Folge zerstörten
die Unbekannten zudem ein Fenster eines nahegelegenen Gebäudes. Durch
die Gleissperrungen in der Zeit von 02:50 Uhr bis 04:20 Uhr kam es zu
bahnbetrieblichen Beeinträchtigungen. Die Bundespolizei ermittelt nun
wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und
sucht in diesem Zusammenhang nach weiteren Zeugen. Sachdienliche
Hinweise werden unter der Telefonnummer +49711870350 entgegen
genommen. Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang: Aufgelegte
Hindernisse können einen Zug zur Entgleisung bringen. Durch
umherfliegende Gegenstände gefährden die Täter sich nicht nur selbst
massiv, sondern vor allem auch Zugpassagiere und wartende Reisende.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Stuttgart, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.02.2018 - 10:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1836142
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI S
Stadt:
Sachsenheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bauzaun ins Gleis geworfen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Stuttgart (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).