Unbekannte zwingt ICE zum Nothalt in Kirch-Göns
(ots) - Eine unbekannte Frau legte am
Samstagnachmittag den Zugverkehr zwischen Kassel und Frankfurt am
Main lahm, als Sie um 14.15 Uhr im Bahnhof Kirch-Göns leichtsinnig
die Gleise überquerte. Der Lokführer des durchfahrenden ICE erkannte
die Frau in Gleisen und leitete sofort eine Notbremsung ein. Als der
ICE nach ca. einem Kilometer zum Stehen kam, verständigte der
Lokführer die Bundespolizeiinspektion Frankfurt am Main. Beamte der
Bundespolizei suchten die Strecke und den Nahbereich, auch unter
Einbindung eines Hubschraubers der Bundespolizei ab. Hierbei konnte
die Frau nicht mehr festgestellt werden.
Für die notwendige Absuche musste die Strecke über eine Stunde für
den Zugverkehr gesperrt werden. Durch den Vorfall erhielten 37 Züge
Verspätung und 8 Züge mussten umgeleitet werden. Gegen die noch
unbekannte Frau hat die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen
gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Zu den
laufenden Ermittlungen werden Zeugen gesucht, die Hinweise zu der
unbekannten Person geben können. Unter der Telefonnummer 069 130145
1103 können Hinweise der Bundespolizeiinspektion Frankfurt am Main
gemeldet werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main
Michaela Emmert
Telefon: 069/130145 1560
E-Mail: michaela.emmert(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.02.2018 - 11:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1836248
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-F
Stadt:
Butzbach/Kirch-Göns
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Unbekannte zwingt ICE zum Nothalt in Kirch-Göns"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).