Erschreckende Kontrollbilanz von einem Wochenende: neun Kraftfahrzeugführer unter Einwirkung von Alkohol oder Drogen am Steuer
(ots) - Am vergangenen Wochenende (16.02.-18.02.2018) haben
die Beamten der Polizeiinspektion Neubrandenburg (des Landkreises
Mecklenburgische Seenplatte) in neun Fällen Kraftfahrzeugführer
festgestellt, welche unter Einfluss von Alkohol oder berauschender
Mittel ein Fahrzeug geführt haben. Diese allesamt männlichen
Fahrzeugführer haben damit nicht nur sich, sondern auch alle anderen
Verkehrsteilnehmer gefährdet. Dank der Kontrolltätigkeit unserer
Beamten wurde das Fehlverhalten dieser Fahrzeugführer festgestellt
und angezeigt. In einem Fall hat ein aufmerksamer Bürger einen
alkoholisierten Fahrer an der Weiterfahrt gehindert und die Polizei
informiert. Vielen Dank für das couragierte Handeln!
In fünf Fällen handelt es sich um Straftaten, das heißt, dass bei
den Fahrzeugführern mehr als 1,1 Promille festgestellt wurde. In
diesen Fällen wurde eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im
Straßenverkehr erstattet, eine Blutprobenentnahme durchgeführt und
der Führerschein und gegebenenfalls der Fahrzeugschlüssel
sichergestellt. Sie dürfen nun keine Kraftfahrzeuge mehr im
öffentlichen Straßenverkehr führen.
1.16.02.2018 gegen 23:00 Uhr in der Springer Straße in 17192 Waren;
56-jähriger Fahrzeugführer mit 1,12 Promille
2.17.02.2018 gegen 01:30 Uhr im Müritzweg in 17209 Vipperow;
40-jähriger Fahrzeugführer mit 1,4 Promille
3.17.02.2018 gegen 18:30 Uhr auf dem Parkplatz des Altstadtcenters
in 17192 Waren; 42-jähriger Fahrzeugführer mit 2,00 Promille konnte
durch aufmerksamen Bürger an der Weiterfahrt gehindert werden
4.17.02.2018 gegen 19:50 Uhr in der Gehrener Straße in 17099
Galenbeck; 82-jähriger Fahrzeugführer mit auffälliger Fahrweise und
Atemalkoholgeruch war aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage,
das Atemalkoholmessgerät zu bedienen; der Passivtest hat ein
positives Ergebnis angezeigt
5.18.02.2018 gegen 04:40 Uhr in der Kahldenstraße in 17109 Demmin;
30-jähriger Fahrzeugführer mit 1,28 Promille
In zwei Fällen stellten die Beamten eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige, da die Fahrzeugführer unter Einfluss von
berauschenden Mitteln ihr Fahrzeug geführt haben.
1.18.02.2018 gegen 06:10 Uhr Am Neuen Friedhof in Neubrandenburg;
29-jähriger Fahrzeugführer unter Einfluss von Betäubungsmitteln;
Vortest positiv auf Amphetamine
2.18.02.2018 gegen 13:40 Uhr Papiermühlenweg in 17094 Burg Stargard;
34-jähriger Fahrzeugführer unter Einfluss von Betäubungsmitteln;
Vortest positiv auf Amphetamine
In zwei Fällen wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet,
da die Fahrzeugführer ihr Fahrzeug mit mehr als 0,5 Promille geführt
haben.
1.17.02.2018 gegen 21:55 Uhr im Reitbahnweg in Neubrandenburg;
30-jähriger Fahrzeugführer mit 0,66 Promille
2.18.02.2018 gegen 07:05 Uhr in der Teterower Straße in Waren;
50-jähriger Fahrzeugführer mit 1,04 Promille
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden die Beamten der
Polizeiinspektion Neubrandenburg auch in Zukunft mobile und
stationäre Verkehrskontrollen durchführen.
Rückfragen bitte an:
Diana Mehlberg
Polizeiinspektion Neubrandenburg
Telefon: 0395/5582-5007
E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Twitter: https://twitter.com/Polizei_MSE
Original-Content von: Polizeiinspektion Neubrandenburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.02.2018 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1836252
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NB
Stadt:
LK MSE
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Erschreckende Kontrollbilanz von einem Wochenende: neun Kraftfahrzeugführer unter Einwirkung von Alkohol oder Drogen am Steuer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Neubrandenburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).