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Zoll kontrolliert Shisha-Bars;

Zahlreiche Verstöße festgestellt und über 60 Kilo Wasserpfeifentabak sichergestellt

ID: 1836827

(ots) -
Beamte des Hauptzollamts Dortmund kontrollierten am 15. und 16.
Februar 2018 im Rahmen der Steueraufsicht - teilweise gemeinsam mit
Bediensteten der Ordnungsämter - insgesamt 14 Shisha-Bars in
Finnentrop, Hagen, Lüdenscheid, Meinerzhagen und Siegen.

Der Zoll stellte dabei über 60 Kilo unversteuerten
Wasserpfeifentabak sicher. Es wurden insgesamt neun Straf- und sieben
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

"Nicht nur in den Ruhrgebietsgroßstädten, sondern im gesamten
Bezirk des Hauptzollamts Dortmund erfolgen Kontrollen von
Shisha-Bars" so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts
Dortmund. "Die gute Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern und der
Polizei trägt zum Erfolg dieser Kontrollen bei", so Münch weiter.

Zusatzinformation: Das Rauchen von Wasserpfeifen (sogenannte
Shishas) ist seit einigen Jahren bei jungen Erwachsenen stark im
Trend. Wasserpfeifentabak kann in Deutschland legal vertrieben und
erworben werden. Allerdings muss der Tabak dann versteuert sein -
leicht erkennbar durch die als Siegel angebrachte deutsche
Steuerbanderole.

Neben den steuerrechtlichen Aspekten gilt es auch gesundheitliche
Risiken zu beachten. Konsumenten bezeichnen das Shisha-Rauchen als
angenehm mild. Ungesund bleibt es dennoch: Laut
Weltgesundheitsorganisation inhalieren Wasserpfeifenraucher bei einer
Shisha-Sitzung die Rauchmenge von 100 Zigaretten. Illegal gehandelter
Tabak beinhaltet zudem bedenkliche Konservierungsstoffe, Aromen oder
unhygienische Inhaltsstoffe, deren Wirkungen auf den Raucher noch
unbekannt sind.

Zusätzlich weist der Wasserpfeifentabak aus den Ursprungsländern
eine sehr hohe Feuchtigkeit auf. Der aromatische Tabakrauch wirkt
dadurch kälter und kann tiefer inhaliert werden. Erreicht wird diese
Feuchtigkeit oftmals durch die Zugabe von Glycerin oder




Zuckermelasse. Verbrennen diese Zugaben, erzeugen sie
gesundheitsschädliche Substanzen, die direkt durch den
Wasserpfeifenraucher inhaliert werden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 20.02.2018 - 07:24 Uhr
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Hagen



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