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180220-1. Zielgerichtete Kontrollmaßnahmen der Kontrollgruppe "Autoposer" führten zu erneuten Fahrzeugsicherstellungen

ID: 1837036

(ots) - Zeit: 12.02.2018 bis 18.02.2018 Ort: Hamburger
Stadtgebiet

Beamte der Kontrollgruppe "Autoposer" führten vergangene Woche
erneut Kontrollmaßnahmen durch. Insgesamt wurden dabei 52
verhaltensauffällige Fahrzeugführer mit ihren zum Teil unzulässig
technisch veränderten Fahrzeugen angehalten und überprüft.

Bei den wesentlichen Ergebnissen handelt es sich um:

-einen Verstoß gegen die Abgabenordnung -21 erloschene
Betriebserlaubnisse -sieben Fahrzeugsicherstellungen -fünf
Rotlichtmissachtungen -neun Verfahren wegen Benutzung eines
Mobiltelefons während der Fahrt -einen Verstoß gegen das
Waffengesetz -vier Verfahren wegen des Verursachens von unnötigem
Lärm

Im Einzelfall sind nachstehende Sachverhalte besonders
hervorzuheben:

Ein 28-jähriger Deutscher erlangte mit seinem Porsche Panamera
(400PS) am 13.02.2018 am Glockengießerwall die Aufmerksamkeit eines
zivilen Streifenteams der Kontrollgruppe "Autoposer", indem er sich
mit sehr riskanten und rücksichtslosen Fahrmanövern durch die
Hamburger Altstadt bewegte. Nachdem er angehalten wurde, stellten die
Beamten schnell fest, dass sich der Fahrer, welcher auch Halter des
Sportwagens war, nicht nur hinsichtlich seines Verhaltens im
Straßenverkehr über die geltenden Gesetze hinweg gesetzt hatte. Er
hatte sein Fahrzeug auch unerlaubt verändert, so dass die
Betriebserlaubnis hierfür erloschen war. So waren zum Beispiel die
Rücklichter, die Frontscheinwerfer und das Tagfahrlicht verbotswidrig
foliert. Des Weiteren befand sich am Pkw eine unzulässige Rad-
Reifenkombination, bei der die Räder aus den Radkästen hinaus standen
und es entstand der Verdacht, dass die Abgasanlage manipuliert war.
Der Pkw wurde sichergestellt und durch einen unabhängigen
Sachverständigen begutachtet. Dieser bestätigte die festgestellten




Mängel und das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Nach Abschluss des
Gutachtens wurde das Fahrzeug wieder freigegeben. Es musste verladen
abtransportiert werden und darf erst wieder im öffentlichen
Straßenverkehr geführt werden, wenn es in einen ordnungsgemäßen
Zustand hergestellt wurde.

Mit einem grollenden, extrem lauten Mercedes S500 (455 PS) geriet
ein 29-jähriger Deutscher am vergangenen Mittwochmittag in der Straße
Große Bleichen ins Visier eines Kontrollteams. Schnell entstand der
Verdacht, dass die Luxuslimousine zum Zwecke eines lauteren
Abgasgeräusches verändert wurde, indem der Mittelschalldämpfer
entfernt wurde. Dies führte ebenfalls zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis und der Sicherstellung des Fahrzeuges. Ein
unabhängiger Sachverständiger bestätigte auch in diesem Fall den
Verdacht. Das Fahrzeug darf ebenfalls erst wieder im Straßenverkehr
gefahren werden, wenn es in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht
wurde und eine unabhängige Prüforganisation sowie die zuständige
Zulassungsstelle dies bestätigen.

Kurze Zeit später fuhr ein Mercedes CLS 500 (388 PS) mit rasanter
Fahrweise die Sievekingsallee entlang. Hierbei wurde das Fahrzeug
mehrfach unnötig stark beschleunigt, wobei ein sehr lautes
Fahrgeräusch wahrzunehmen war. Im Rahmen der anschließenden
Verkehrskontrolle und technischen Überprüfung wurden dem 28-jährigen
Afghanen vorgeworfen, dass sein Fahrzeug mit einem "Body-Kit", mit
extrem breiten Spurplatten (70mm), einer Rad-Reifenkombination ohne
Zulässigkeitsnachweis, mit unerlaubtem LED-Licht im Hauptscheinwerfer
und ohne erforderlichem Mittelschalldämpfer nicht mehr verkehrssicher
geführt werden könne. Die Betriebserlaubnis war erloschen und das
Fahrzeug wurde sichergestellt. Im Rahmen der Beweisführung für das
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden die Mängel durch einen Gutachter
dokumentiert. Das Fahrzeug durfte nach Freigabe verladen
abtransportiert werden. Nach Herstellung eines gesetzeskonformen
Zustandes muss es bei einer unabhängigen Prüforganisation und der
zuständigen Zulassungsstelle vorgeführt werden, bevor es wieder im
öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf.

Drei zivile Beamte vernahmen am Abend des 16.02.2018 in Höhe
Millerntorplatz einen ohrenbetörenden Lärm. Nach kurzer Lokalisierung
konnte dieses Geräusch einem Subaru Impreza (125 PS) zugeordnet
werden. Nachdem der Pkw angehalten wurde, stellten die Beamten fest,
dass die Abgasanlage umfänglich für ein Lärmtuning umgebaut wurde.
Die Katalysatoren und Mittelschalldämpfer wurden komplett entfernt
und der Endschalldämpfer wurde von allem schalldämmenden Material
befreit. Darüber hinaus waren die geöffnete Luftansaugung sowie
diverse Umbauten (Rennsportlenkrad, etc.) ohne Zulässigkeitsnachweis.
Im Rahmen einer Standgeräuschmessung wurde zu den erlaubten 87
Dezibel ein Vergleichswert von 119 Dezibel ermittelt. Die
Betriebserlaubnis war erloschen und das Fahrzeug wurde
sichergestellt. Der 19-jährige deutsche Fahrer aus Niedersachsen gab
an, dass er am selben Tag seinen Pkw extra von jeglicher
Schalldämmung befreit habe, um diesen auf dem "Kiez" zu präsentieren.
Im Fahrzeug wurde außerdem ein Einhandmesser gefunden. Dieses wurde
sichergestellt und eine Ordnungswidrigkeit nach einem Verstoß gegen
das Waffengesetz gefertigt. Nach Abschluss aller Maßnahmen trat er
seinen Heimweg ohne sein Fahrzeug an.

Aufgrund einer Hinweislage auf rücksichtslose Autoposer im Bereich
Ahrensburger Straße/Bei der Hopfenkarre wurden die Kontrollmaßnahmen
in diesem Bereich intensiviert. Insbesondere ein Ford Mustang GT (421
PS) sei für diverse Lärmbeschwerden verantwortlich. Dem
Fahrzeugführer dieses Pkw wurde insbesondere in den Nachtstunden ein
sehr lautstarkes Verhalten (zum Beispiel durch Gasstöße) nachgesagt,
so dass die Anwohner erheblich in ihrer Nachtruhe gestört wurden.
Mithilfe der engen Zusammenarbeit mit den örtlichen Beamten gelang es
der Kontrollgruppe "Autoposer" dieses Fahrzeug anzuhalten und zu
überprüfen. Hierbei wurde eine unzulässig veränderte Abgasanlage
festgestellt, welche das Geräuschverhalten enorm verschlechterte. Bei
einer Vergleichsmessung wurde im niedrigen Drehzahlbereich statt der
zugelassenen 85 Dezibel ein Wert von über 109 Dezibel erreicht. Dies
führte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug des
28-jährigen Deutschen wurde zwecks Begutachtung durch einen
Sachverständigen sichergestellt.

Ein Chrysler 300C SRT8 Hemi (431 PS) wurde am 17.02.2018, um 20:10
Uhr durch einen zivilen Videowagen der Polizei Hamburg dabei
beobachtet, wie er mehrere Male an der Ampel mit unnötigem
Ausbeschleunigen der unteren Gänge startete. Der 28-jährige Fahrer
wurde angehalten und hinsichtlich seines Fahrverhaltens zur Mäßigung
aufgefordert. Der Fahrer war mit dem Fahrzeug seines Bruders aus
Lübeck nach Hamburg gekommen und zeigte sich hinsichtlich seines
Fahrverhaltens nur bedingt einsichtig. Daraufhin wurde das Fahrzeug
technisch überprüft. Hierbei wurden ein US-Standlicht und ein offener
Luftfilter ohne Zulässigkeitsnachweis festgestellt. Darüber hinaus
entstand aufgrund der Verschlechterung des Geräuschverhaltens der
Verdacht, dass die Zubehörabgasanlage manipuliert wurde. Statt der
eingetragenen 83 Dezibel wurden 96 Dezibel gemessen. Aufgrund des
Erlöschens der Betriebserlaubnis wurde auch dieses Fahrzeug
sichergestellt, um es einem Gutachter vorzuführen. Der Betroffene
dieser Ordnungswidrigkeit musste mit seinen Insassen ohne den Pkw
zurück nach Lübeck gelangen.

Besonders erfindungsreich zeigte sich ein 29 Jahre alter
Deutscher, der in den späten Samstagabendstunden mit einem sehr
lauten BMW 329i (218 PS) durch Steilshoop fuhr. Als er angehalten
wurde, entgegnete er gegenüber der Beamtin, dass er gerade auf dem
Weg zu einer Polizeiwache sei, da ihm sein Auspuff gestohlen worden
sei. Im Rahmen der Sachverhaltsklärung wurde festgestellt, dass der
Endschalldämpfer komplett demontiert wurde. Hierdurch wurde das
Geräuschverhalten erheblich verschlechtert, weshalb die
Betriebserlaubnis erlosch. Hinsichtlich des Zeitpunktes der
Deinstallation entdeckte ein weiterer Beamter Hinweise darauf, dass
das Fahrzeug schon einen längeren Zeitraum ohne den Endschalldämpfer
bewegt wurde. Dies räumte der Fahrzeugführer dann auch ein. Da das
Fehlen des Endschalldämpfers gerichtsfest dokumentiert werden konnte,
wurde die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug vor Ort abgestellt.
Dem Fahrzeugführer wurde erlaubt, sein Fahrzeug an einem Werktag auf
direktem Weg zu einer Werkstatt zu fahren, um es dort in einen
ordnungsgemäßen Zustand herstellen zu lassen. Anschließend müssen
dies ein unabhängiger Prüfer und der Landesbetrieb Verkehr
bestätigen, damit die Betriebserlaubnis wieder erteilt werden kann.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag überprüften die Beamten einen
Mercedes CL500 (388 PS), nachdem dieser mit unnötig hoher
Beschleunigung in der Königstraße bewegt wurde. Trotz einer
Vergleichswertmessung, bei der eine Verschlechterung des
Geräuschverhaltens um über 30dB (115 Dezibel statt erlaubter 84
Dezibel) festgestellt wurde, beteuerte der 29-jährige Deutsche den
ordnungsgemäßen Zustand seines Pkw. Da an der Abgasanlage
Schweißnähte sichtbar waren, erhärtete sich der Verdacht einer
Manipulation im Sinne des Lärmtunings. Deshalb wurde das Fahrzeug zur
Beweisführung sichergestellt.

Die Kontrollgruppe "Autoposer" wird auch in Zukunft ihre
Schwerpunkteinsätze im Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen,
unnötigem Lärm und unzulässigen technischen Veränderungen
durchführen. Besonders stehen Fahrzeugführer im Fokus, welche durch
ihr Verhalten die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen oder
gefährden.

Th.




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Evi Theodoridou
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Datum: 20.02.2018 - 10:30 Uhr
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