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Tourist oder gesuchter Straftäter?

ID: 1837355

(ots) - Am Montag, den 19.02.2018, gegen 16:40 Uhr
kontrollierten Bundespolizisten im grenzüberschreitenden Zug aus Prag
kommend eine männliche Person. Der vorgelegte neue georgische
Reisepass und widersprüchliche Angaben zum Reisezweck nach Dresden,
machten die Beamten stutzig - und sie sollten Recht behalten.

Den neuen Reisepass hatte sich der Mann auf seinen Geburtsnamen
ausstellen lassen, mutmaßlich um einer Identifizierung zu entgehen.
Eine detaillierte Überprüfung des 31-Jährigen und seiner
Fingerabdrücke führte nämlich zur Feststellung eines Haftbefehls der
Staatsanwaltschaft Erfurt. Der Georgier war wegen
Kennzeichenmissbrauchs zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800,- EUR,
ersatzweise zu 120 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Des Weiteren bestanden drei Suchvermerke der Staatsanwaltschaften
Chemnitz und Cottbus wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und
Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der 31-Jährige konnte die geforderte Geldstrafe nicht begleichen
und wurde in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert. Den
Staatsanwaltschaften Chemnitz und Cottbus wurde der beschriebene
Umstand und die "neue Erreichbarkeit" des Gesuchten mitgeteilt, damit
die laufenden Verfahren weiter bearbeitet werden können.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
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Telefon: 0351 / 81502 - 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 20.02.2018 - 13:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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