Jugendlicher auf die Straße vor Auto gerannt
(ots) - Lfd. Nr.: 0304
Ein 13-jähriger Dortmunder ist gestern Nachmittag (21. Februar)
auf der Hörder Bahnhofstraße gegen ein Auto gerannt. Der Junge
verletzte sich dabei leicht.
Ersten Angaben zufolge stand der Dortmunder zunächst an der
Bushaltestelle der Hörder Bahnhofstraße in Fahrtrichtung Osten. Als
er bemerkte, dass sein Bus auf der anderen Straßenseite anhielt,
rannte er auf die Straße, um diesen noch zu erwischen. Vermutlich
achtete er dabei jedoch nicht auf den Verkehr.
Eine 62-jährige Dortmunderin fuhr zur gleichen Zeit, etwa gegen
16.10 Uhr, mit ihrem Auto auf der Hörder Bahnhofstraße. Sie kam aus
Richtung Hochofenstraße. Plötzlich hörte sie einen lauten Knall. Die
Frau hielt sofort an, stieg aus dem Auto und sah den Jungen auf dem
Boden liegen.
Ersthelfer kümmerten sich am Unfallort um den Verletzten. Ein
Rettungswagen fuhr den Jungen anschließend in ein nahe gelegenes
Krankenhaus. Nach einer ambulanten Behandlung konnte er dieses wieder
verlassen.
Die Hörder Bahnhofstraße musste für die Dauer der Unfallaufnahme
in Fahrtrichtung Osten gesperrt werden.
An dem Auto entstand leichter Sachschaden.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Cornelia Weigandt
Telefon: 0231-132 1022
Fax: 0231 132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.02.2018 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1838495
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DO
Stadt:
Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Jugendlicher auf die Straße vor Auto gerannt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Dortmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).