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Polizeieinsatz in Jabel durch ein Video bei Facebook veröffentlicht - die Hintergründe dazu

ID: 1839350

(ots) - Am Abend des 22.02.2018 wurde ein etwa 10-minütiges
Video auf Facebook veröffentlicht, worauf zwei Polizeibeamte des
Polizeihauptrevieres Waren bei der Festnahme von zwei Männern in der
Müritzregion am 21.02.2018 zu erkennen sind. Dieses Video wurde mit
einem Kommentar über Polizeigewalt und polizeiliche Willkür betitelt.
Hintergründe zu dem polizeilichen Einsatz sind dort nicht vorhanden,
weil das Video nicht von der Polizei veröffentlicht wurde. Eine
private Person hat dieses Video ohne Zustimmung der Polizei
veröffentlicht. Das Video hat sich sehr schnell verbreitet und bei
einigen Bürgern offene Fragen aufgeworfen. Mit der folgenden
Pressemitteilung wollen wir den Hintergrund des Einsatzes erläutern,
da der Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Pressemitteilung und
dem polizeilichen Handeln auf dem Video für zahlreiche Bürger nicht
zu erkennen ist:

Wie die Polizei bereits berichtete, ist es am späten Nachmittag
des 21.02.2018 zu einem Polizeieinsatz in der Ortschaft Jabel
gekommen, in dessen Ergebnis zwei männliche, als Reichsbürger
bekannte Personen festgenommen wurden. Hintergrund des Einsatzes war
eine geplante Verkehrskontrolle eines Fahrzeuges, welches den beiden
Polizeibeamten des Polizeihauptreviers Waren an der Kreuzung
Dietrich-Bonhoeffer-Straße/Springer Straße aufgefallen ist. Aus ihrer
polizeilichen Tätigkeit waren den Beamten das Fahrzeug und auch das
Vorliegen eines Haftbefehles gegen den als Reichsbürger bekannten
Fahrzeughalter bekannt. Aus diesem Grund beabsichtigten sie, das
Fahrzeug sowie den Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle zu
unterziehen. Sie wendeten den Funkstreifenwagen und nahmen die
Verfolgung auf. In der Dietrich-Bonhoeffer-Straße wurde der
Fahrzeugführer mittels Anhaltesignal am Funkstreifenwagen
aufgefordert, anzuhalten. Der Fahrer entzog sich der Kontrolle und




lieferte sich in Folge eine Verfolgungsfahrt durch Waren und über die
L205 nach Jabel. Hierbei wurden durch den flüchtenden Fahrzeugführer
zahlreiche Verkehrsverstöße, wie Missachtung von Vorfahrtsregeln,
Missachtung des Rechtsfahrgebotes und zahlreiche erhebliche
Geschwindigkeitsüberschreitungen, begangen. In mehreren Fällen
mussten andere Fahrzeugführer im Gegenverkehr Gefahrenbremsungen
einleiten oder auf die Bankette oder den Bürgersteig ausweichen, um
Kollisionen mit dem flüchtenden Fahrzeug zu vermeiden. Die
Verfolgungsfahrt endete erst an der Wohnanschrift des Flüchtigen in
Jabel.

Bei der Verkehrskontrolle erkannten die Beamten, dass der
32-jährige Fahrzeugführer nicht der Fahrzeughalter, sondern dessen
Bruder ist. Der 32-Jährige ist ebenfalls als Reichsbürger bekannt und
nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er wehrte sich aktiv
gegen die Kontrollmaßnahmen, in dem er z.B. die Fahrertür wieder
schließen wollte. Dabei wurde ein Beamter an der Hand leicht
verletzt, als er das Schließen der Fahrzeugtür verhindern wollte. Da
sich der 32-Jährige nicht ausweisen konnte, sollte er zur
zweifelsfreien Klärung der Identität zum Polizeihauptrevier verbracht
werden. Auch hierbei leistete er aktiven Widerstand gegen die
Polizeivollzugsbeamten. Dieses bemerkten der 29-jährige Bruder
(Fahrzeughalter des VW) und die Mutter des 32-Jährigen. Beide gehören
ebenfalls der sogenannten Reichsbürger-Szene an. Dem 29-Jährigen
wurde der offene Haftbefehl (Ersatzfreiheitsstrafe) erläutert. Gegen
die Festnahme leistete der 29-Jährige ebenfalls aktiven Widerstand.

Nach Eintreffen der Verstärkung aus dem Polizeihauptrevier Waren
wurden der 29-Jährige und der 32-Jährige zum Revier verbracht. Da
beide keine Ausweispapiere bei sich trugen und auch keine Angaben zu
ihren Personalien machten, wurden sie zur Feststellung der
zweifelsfreien Identität in Gewahrsam genommen. Nach der
erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der 32-Jährige aus dem
polizeilichen Gewahrsam entlassen. Der 29-Jährige wurde nach der
erkennungsdienstlichen Behandlung und nach der Zahlung der fälligen
Geldstrafe entlassen, da so der Haftbefehl aufgehoben wurde. Die
Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr,
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis
wurden aufgenommen.

Auf Grund der Veröffentlichung des Videos prüft die
Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg derzeit, ob strafrechtliche
Verstöße vorliegen. Sollte dies der Fall sein, werden entsprechende
Strafanzeigen aufgenommen und Ermittlungen eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Diana Mehlberg
Polizeiinspektion Neubrandenburg
Telefon: 0395/5582-5007
E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Twitter: https://twitter.com/Polizei_MSE

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Datum: 23.02.2018 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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