Blaue Versicherungskennzeichen ab 1. März 2018 erforderlich
(ots) - Die Polizei Landstuhl weist darauf hin, dass ab
dem 1.März 2018 neue Versicherungskennzeichen erforderlich sind.
Kraftfahrzeugführer, die auch nach diesem Termin mit derartigen
Fahrzeugen (meist Zweiräder bis 25 bzw. 45 km/h) am öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen wollen, müssen sich neue
Versicherungskennzeichen besorgen und an ihren Fahrzeugen anbringen.
Für das Versicherungsjahr 2018 (gültig bis zum 28.Februar 2019) sind
an diesen Fahrzeugen blaue Kennzeichen erforderlich, auf denen das
Gültigkeitsjahr 2018 eingeprägt ist. Fahrzeugführer, die ihr
Kraftfahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert haben, müssen mit einem
Strafverfahren rechnen.
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Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
www.polizei.rlp.de/pd.kaiserslautern
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Datum: 23.02.2018 - 13:48 Uhr
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