Zuvor entwendetes Fahrrad wird flüchtenden Ladendieb zum Verhängnis-
(ots) -
Am 22.02.2018 gegen 22.15 Uhr konnten Bundespolizisten einen
Ladendieb (m.54) auf der Flucht stellen und vorläufig festnehmen.
Soweit eigentlich kein besonderes Ereignis, aber...
Zuvor entwendete der Beschuldigte in einem Zeitschriftengeschäft
im Hamburger Hauptbahnhof vier Artikel im Wert von 14,00 Euro. Nach
Ansprache durch einen Kaufhausdetektiv flüchtete der Mann im
Laufschritt aus dem Geschäft. Der Detektiv informierte eine Streife
der Bundespolizei, die gerade im Ausgangsbereich zum Hauptbahnhof ein
neuwertiges, unverschlossenes Trekking-Herrenfahrrad überprüfte, über
den flüchtenden Ladendieb.
Der Beschuldigte war zwar noch in Sichtweite, hatte aber bereits
reichlich Vorsprung...
Ein Bundespolizist nahm trotzdem die Verfolgung fußläufig auf,
sein Streifenpartner schnappte sich das Fahrrad und konnte den
Beschuldigten in der Straße Bremer Reihe stellen.
Nach Zuführung zum Bundespolizeirevier ergab ein durchgeführter
Atemalkoholtest einen Wert von 0,65 Promille. Gegen den deutschen
Staatsangehörigen wurde zunächst "nur" ein Strafverfahren wegen
Diebstahls (Ladendiebstahl) eingeleitet. Der Mann konnte die Wache
nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen verlassen.
Im Nachgang ergab eine durchgeführte Videosichtung der
entsprechenden Überwachungskameras, dass der Beschuldigte, das von
einem Bundespolizisten genutzte Fahrrad ebenfalls entwendet hatte.
Letztendlich wurde der Tatverdächtige mit Hilfe seines "eigenen"
Diebesgutes gestellt und vorläufig festgenommen.
Den Beschuldigten erwartet jetzt noch ein weiteres Strafverfahren
(Verdacht des besonders schweren Falls des Diebstahls).
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
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Datum: 23.02.2018 - 15:26 Uhr
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