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Landkreis Wesermarsch: 24-Jähriger fährt unter Drogeneinfluss +++ Einbruch in Büroräume +++ Feststellung von Verstößen gegen Jugendschutz- und Nichtraucherschutzgesetz

ID: 1840926

(ots) - Elsfleth/ Oberrege. Unter Drogeneinfluss stand
ein junger Mann, der am späten Sonntagabend mit seinem Pkw durch den
Elsflether Ort fuhr. Die Beeinflussung des Fahrzeugführers fiel einer
Streifenwagenbesatzung bei einer Verkehrskontrolle auf. Dem 24 Jahre
alte Stadländer wurde eine Blutprobe entnommen. Bereits in der Nacht
von Mittwoch auf Donnerstag war der 24-Jährige von Polizeibeamten
kontrolliert worden und stand auch bei dieser Kontrolle unter
Drogeneinfluss. Die Polizei hat gegen den Mann ein Verfahren
eingeleitet.

.

Nordenham. Am Sonntagmorgen zwischen 4 und 6 Uhr sind bislang
unbekannte Täter in Büroräume an der Bahnhofstraße in der Nähe des
Bahnhofs eingebrochen. Bislang ist allerdings unklar ob sie Diebesgut
erlangten. Der Schaden wird im vierstelligen Bereich vermutet.
Zeugen, die Hinweise geben können melden sich bitte bei der Polizei
Nordenham unter 04731-9981115.

.

Nordenham. Am Samstag, den 24.02.2018, im Zeitraum von 22:35 bis
23:15 Uhr, führten Polizeibeamte des Polizeikommissariates Nordenham
gemeinsam mit einer Kontrolleinheit des Zolls eine anlassbezogene
Jugendschutz-/Nichtraucherschutzkontrolle in einer Gaststätte in der
Nordenhamer Innenstadt durch. Bei dieser Kontrolle konnten Verstöße
gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt werden. Der
Nichtraucherschutz ist im Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz
(Nds. NiRSG) geregelt. Wird in Gaststätten gewerbsmäßig bewirtet, ist
das Rauchen nur in einem untergeordneten Nebenraum erlaubt. Ein
solcher "Raucherraum" muss zudem vollständig umschlossen sein und ist
an seinem Eingang deutlich sichtbar als Raucherraum zu kennzeichnen.
In der kontrollierten Gaststätte fehlte sowohl die vorgeschriebene
Abtrennung des Raucherbereiches von den restlichen Räumlichkeiten der
Gaststätte, als auch die vorgeschriebene Kennzeichnung des




Raucherbereiches. Zeugenaussagen und Feststellungen vor Ort deuteten
daraufhin hin, dass am Kontrollabend in der gesamten Gaststätte
geraucht wurde. In der Gaststätte wurden mehrere Personen
angetroffen, die noch nicht 18 Jahre alt waren. Da der Gastraum stark
verqualmt war, wurden die Personen aufgefordert das Lokal zu
verlassen. Die Personalien der Personen wurden festgestellt. Der
Gaststättenbetreiber oder die von ihm Beauftragten hätten im Rahmen
des Hausrechts die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um
derartige Verstöße zu verhindern. Dies ist im vorliegenden Fall nicht
geschehen, so dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
wurde.




Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Désirée Krikkis
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de

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Datum: 26.02.2018 - 12:11 Uhr
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