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Bundespolizisten verhindern Ausreise in den Libanon

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(ots) - Die Ausreise eines 32-jährigen libanesischen
Staatsangehörigen endete am Düsseldorfer Flughafen vor dem
Haftrichter des Düsseldorfer Amtsgerichts.

Der junge Mann legte bei der Ausreisekontrolle einen libanesischen
Reisepass und eine Duldung vor. Jedoch wichen die Personalien stark
voneinander ab, weshalb die Bundespolizisten stutzig wurden. Außerdem
war die Duldung nicht mehr gültig. Eine Überprüfung anhand von
Fingerabdrücken brachte Klarheit über die Personalie des Mannes und
ergab die Festnahme aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls. Die
Staatsanwaltschaft Dortmund hatte diese angeordnet, da der
Beschuldigte im Oktober 2014 eine andere Person gemeinschaftlich mit
einem Stein im Gesicht schwer verletzte. Weil der Beschuldigte an
seiner letzten Meldeadresse in Borken nicht angetroffen wurde und
sich verborgen hielt, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben.

Der Beschuldigte wurde festgenommen und anschließend dem
Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete.
Hinsichtlich der Unstimmigkeiten der Namensangaben dauern die
Ermittlungen an.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Jörg Bittner
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 107
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

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Datum: 26.02.2018 - 14:59 Uhr
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