Ab 1. März 2018 gelten blaue Versicherungskennzeichen
(ots) - (mb) Die Kreispolizeibehörde Paderborn
weist darauf hin, dass mit Ablauf des Monats Februar 2018 die
"schwarzen" Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2017 ihre
Gültigkeit verlieren. Ab Donnerstag, 1. März 2018, brauchen Roller,
Moped, Mofa, E-Bike, motorisierte Rollstühle und Co. ein neues
"blaues" Versicherungskennzeichen, auf dem das Gültigkeitsjahr 2018
eingeprägt ist. Erhältlich sind die neuen Versicherungsverträge und
Kennzeichenschilder bei Versicherungen und Banken. Sie gelten bis
Ende Februar 2019. Wer mit einem nicht ordnungsgemäß versicherten
Fahrzeug bei Polizeikontrolle auffällt, riskiert eine Strafanzeige
wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Sollten Fahrer
und Fahrzeughalter nicht identisch sein, wird auch der Halter
angezeigt.
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Datum: 28.02.2018 - 08:46 Uhr
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