Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Bundespolizeiinspektion Stuttgart: Strafvollstreckung wegen Körperverletzung
(ots) - Zivilfahnder der Bundespolizei haben am
Dienstagmittag (27.02.2018) gegen 11.20 Uhr einen 45-jährigen Mann im
Stuttgarter Hauptbahnhof vorläufig festgenommen. Die Bundespolizisten
überprüften die Personalien des Mannes im Rahmen einer
Personenkontrolle. Hierbei stellte sich heraus, dass der bereits
wegen Körperverletzung verurteilte 45-jährige slowakische
Staatsangehörige von der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem
Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde, da er die gegen ihn verhängte
Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Der wohnsitzlose Mann konnte die
geforderte Strafe begleichen, sodass ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe
von 30 Tagen erspart blieb.
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Bundespolizeiinspektion Stuttgart
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Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 28.02.2018 - 12:09 Uhr
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