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Stellungnahme zur Vergewaltigung in Bochum

ID: 1842621

(ots) - Am 18. Februar ist der Bochumer Polizei ein
Sexualdelikt an der Harpener Straße (Friedhof) in Bochum angezeigt
worden. Nach ersten Informationen wurde eine Bochumerin gegen etwa 7
Uhr von einem unbekannten Täter mit einem Stein bewusstlos
geschlagen. Sie erwachte teilweise unbekleidet und vermutete eine
Vergewaltigung.

Das Bochumer Fachkommissariat für Sexualdelikte (KK 12) hat die
sofortigen weiteren Ermittlungen aufgenommen. Aufgrund des physischen
und psychischen Zustandes des Opfers konnten die Kripobeamten erst am
20. Februar eine Vernehmung durchführen.

Dabei stellte sich heraus, dass die Geschädigte auf ihrem
Nachhauseweg war und sie den Täter kurz zuvor zufällig in Tatortnähe
getroffen hatte. Nach einem Gespräch setzten beide gemeinsam ihren
Weg über den Friedhof fort. Hierbei griff der Täter die Geschädigte
an und es kam zu massiven sexuellen Missbrauchshandlungen.

Der Täter entfernte sich nach der Vergewaltigung mit einem Taxi.

Durch intensive Ermittlungsmaßnahmen konnte am 21. Februar ein
erster Hinweis auf den möglichen Tatverdächtigen, einen 30-jährigen
Bochumer, erlangt werden. Dieser Mann ist im Programm der Konzeption
zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern des Landes
Nordrhein-Westfalen ("KURS") erfasst.

Nachdem der Tatverdacht verifiziert werden konnte, nahmen die
Ermittler den Tatverdächtigen mit richterlichem Beschluss am 23.
Februar an seiner Wohnanschrift in Bochum fest.

Der Festgenommene ist einschlägig vorbestraft, er steht seit Mitte
2014 unter Führungsaufsicht und befindet sich seitdem im genannten
"KURS" Programm.

Das Konzept sieht mit verschiedenen Institutionen (Strafvollzug,
Führungsaufsicht, Bewährungshilfe, Staatsanwaltschaft) eng
abgestimmte Maßnahmen vor. Hierzu gehören unter anderem:





-Die Überprüfung der Wohnsituation

-Gefährderansprachen

-Gespräche mit Betroffenen, z. B. der Lebensgefährtin

-Anlassbezogene Observationen

-Überprüfungen der Weisungen der Führungsaufsicht

-Überprüfung, ob der Proband die Therapieangebote wahrnimmt.

Dies alles haben wir in Abstimmung mit den zuvor genannten
Institutionen umgesetzt. Und die Sozialprognose des Tatverdächtigen
war gut:

-feste Partnerin, diese hatte Kenntnis von seiner kriminellen
Vorgeschichte

-feste Arbeit

-nahm Therapieangebote wahr

Jeder Einzelfall muss genau bewertet werden, denn nicht jeder, der
eine schwerwiegende Sexualstraftat begangen hat,

-ist in gleicher Weise gefährlich

-wird rückfällig

-kann ein Leben lang eingesperrt werden

Insofern ist jeder Fall eine Gratwanderung. Eine absolute
Sicherheit vor einem Rückfall gibt es nicht. Einen erneuten
Tatentschluss trifft der Täter selbst.

Dennoch war es aus heutiger Sicht ein Fehler, die Festnahme des
Bochumers, eine Person aus dem "KURS Konzept", nicht den Medien
mitzuteilen. Wir wissen, dass Sexualstraftaten die Bevölkerung
zutiefst beunruhigen. Darum sind wir besonders froh, dass der
Tatverdächtige in Untersuchungshaft ist.

In diesem Fall haben wir uns aus Gründen des Opferschutzes bewusst
gegen eine Veröffentlichung entschieden. Zukünftig werden wir in
vergleichbaren Fällen offensiv berichten.




Rückfragen bitte an:

Polizei Bochum
Frank Lemanis
Telefon: 0234 9091020
E-Mail: pressestelle.bochum(at)polizei.nrw.de
https://www.polizei.nrw.de/bochum/

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Datum: 28.02.2018 - 13:06 Uhr
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